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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />

Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />

Fremdbeurteilung‘ (‚peer review‘) denkbar (vgl. MEINHOLD 1996, 48; HEINER, 1996, 35ff.;<br />

REHN 1999, 29ff.).<br />

Neben den exemplarisch genannten grundlegenden Definitionen werden unter dem Begriff<br />

‚Qualitätsaudit‘ im Allgemeinen drei Arten von Audits zusammengefasst, womit gleichzeitig<br />

die zentralen Untersuchungsbereiche benannt sind (vgl. KAMISKE/BRAUER 1995, 5ff.; KRAE-<br />

MER-FIEGER u.a. 1996, 74f.):<br />

� Produktaudit: als Untersuchung, d.h. Bestimmung und Beurteilung von (ausgewählten)<br />

Ergebnissen der erbrachten Dienstleistung unter besonderer Beachtung der Fragestellung,<br />

ob den verschiedenen ‚Kundenanforderungen‘, wie z.B. von Nutzern, Betrieben oder<br />

sonstigen Kooperationspartnern, Rechnung getragen wird.<br />

� Verfahrensaudit (oder Prozessaudit): als Untersuchung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit<br />

der eingesetzten Vorgehensweisen sowie der Einhaltung bestehender Vorgaben in<br />

einer Abteilung oder einem Dienst.<br />

� Systemaudit: als Untersuchung zum Nachweis der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit<br />

des gesamten Qualitätsmanagementsystems. Findet das Systemaudit im Rahmen von Zertifizierungsverfahren<br />

statt, so wird es von einer unabhängigen Prüforganisation durchgeführt.<br />

Die aufgeführten Begriffsbestimmungen machen deutlich, dass innerhalb von Audits Bewertungen<br />

der Leistungsfähigkeit von Organisationen vorgenommen werden. Diese Bewertungen<br />

stellen jedoch keinen Selbstzweck dar, sondern sind Mittel sowohl zum Zweck der transparenten<br />

Darstellung der Qualität der Arbeit (intern und extern) als auch der kontinuierlichen<br />

Verbesserung. Allgemein kann das Audit auch als Reflexions- und Verbesserungsgespräch<br />

bezeichnet werden.<br />

Trotz dieser begrifflichen Bestimmung der Audits kann in der Praxis der Aspekt der Bewertung<br />

dazu führen, dass Fachkräfte einem Audit zuerst mit einer gewissen Skepsis begegnen,<br />

da sie damit eine persönliche Leistungsbeurteilung verbinden. Dazu ist festzuhalten, dass bei<br />

einem Audit grundsätzlich die Arbeit als Ganzes im Mittelpunkt der Beurteilung steht. Bei der<br />

Analyse möglicher Problembereiche ist aber, neben den internen und externen Rahmenbedingungen,<br />

letztendlich (gerade in sozialen Handlungsfeldern) auch die Fachlichkeit der MitarbeiterInnen<br />

zu beurteilen. Dies insbesondere deshalb, um einen notwendigen Fortbildungsbedarf<br />

erkennen zu können.<br />

Zur Abgrenzung von anderen Steuerungsinstrumenten und Fragestellungen in Diensten sei<br />

darauf hingewiesen, welche Aspekte nicht Gegenstand von Audits sind: Persönliche Probleme,<br />

Teamprobleme oder Leitungsfragen, die unabhängig von den Arbeitsinhalten existieren,<br />

werden innerhalb von Audits nicht oder allenfalls mittelbar angesprochen. Ein Audit ersetzt<br />

somit weder supervisorische noch dienstrechtliche oder disziplinarische Funktionen. Es liegt<br />

in der Verantwortung des Auditors, dass - mit dem Hinweis auf zuständige Gremien - entsprechende<br />

Themen nicht aufgegriffen werden.<br />

Aufgrund der genannten Zweckbestimmung der Audits sind folgende Voraussetzungen für<br />

die Durchführung effektiver Audits grundlegend (vgl. KRAEMER-FIEGER u.a. 1996, 76ff.):<br />

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