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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />
Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />
Fremdbeurteilung‘ (‚peer review‘) denkbar (vgl. MEINHOLD 1996, 48; HEINER, 1996, 35ff.;<br />
REHN 1999, 29ff.).<br />
Neben den exemplarisch genannten grundlegenden Definitionen werden unter dem Begriff<br />
‚Qualitätsaudit‘ im Allgemeinen drei Arten von Audits zusammengefasst, womit gleichzeitig<br />
die zentralen Untersuchungsbereiche benannt sind (vgl. KAMISKE/BRAUER 1995, 5ff.; KRAE-<br />
MER-FIEGER u.a. 1996, 74f.):<br />
� Produktaudit: als Untersuchung, d.h. Bestimmung und Beurteilung von (ausgewählten)<br />
Ergebnissen der erbrachten Dienstleistung unter besonderer Beachtung der Fragestellung,<br />
ob den verschiedenen ‚Kundenanforderungen‘, wie z.B. von Nutzern, Betrieben oder<br />
sonstigen Kooperationspartnern, Rechnung getragen wird.<br />
� Verfahrensaudit (oder Prozessaudit): als Untersuchung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit<br />
der eingesetzten Vorgehensweisen sowie der Einhaltung bestehender Vorgaben in<br />
einer Abteilung oder einem Dienst.<br />
� Systemaudit: als Untersuchung zum Nachweis der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit<br />
des gesamten Qualitätsmanagementsystems. Findet das Systemaudit im Rahmen von Zertifizierungsverfahren<br />
statt, so wird es von einer unabhängigen Prüforganisation durchgeführt.<br />
Die aufgeführten Begriffsbestimmungen machen deutlich, dass innerhalb von Audits Bewertungen<br />
der Leistungsfähigkeit von Organisationen vorgenommen werden. Diese Bewertungen<br />
stellen jedoch keinen Selbstzweck dar, sondern sind Mittel sowohl zum Zweck der transparenten<br />
Darstellung der Qualität der Arbeit (intern und extern) als auch der kontinuierlichen<br />
Verbesserung. Allgemein kann das Audit auch als Reflexions- und Verbesserungsgespräch<br />
bezeichnet werden.<br />
Trotz dieser begrifflichen Bestimmung der Audits kann in der Praxis der Aspekt der Bewertung<br />
dazu führen, dass Fachkräfte einem Audit zuerst mit einer gewissen Skepsis begegnen,<br />
da sie damit eine persönliche Leistungsbeurteilung verbinden. Dazu ist festzuhalten, dass bei<br />
einem Audit grundsätzlich die Arbeit als Ganzes im Mittelpunkt der Beurteilung steht. Bei der<br />
Analyse möglicher Problembereiche ist aber, neben den internen und externen Rahmenbedingungen,<br />
letztendlich (gerade in sozialen Handlungsfeldern) auch die Fachlichkeit der MitarbeiterInnen<br />
zu beurteilen. Dies insbesondere deshalb, um einen notwendigen Fortbildungsbedarf<br />
erkennen zu können.<br />
Zur Abgrenzung von anderen Steuerungsinstrumenten und Fragestellungen in Diensten sei<br />
darauf hingewiesen, welche Aspekte nicht Gegenstand von Audits sind: Persönliche Probleme,<br />
Teamprobleme oder Leitungsfragen, die unabhängig von den Arbeitsinhalten existieren,<br />
werden innerhalb von Audits nicht oder allenfalls mittelbar angesprochen. Ein Audit ersetzt<br />
somit weder supervisorische noch dienstrechtliche oder disziplinarische Funktionen. Es liegt<br />
in der Verantwortung des Auditors, dass - mit dem Hinweis auf zuständige Gremien - entsprechende<br />
Themen nicht aufgegriffen werden.<br />
Aufgrund der genannten Zweckbestimmung der Audits sind folgende Voraussetzungen für<br />
die Durchführung effektiver Audits grundlegend (vgl. KRAEMER-FIEGER u.a. 1996, 76ff.):<br />
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