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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />
Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />
regelmäßig überprüft und im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs kontinuierlich weiter entwickelt<br />
werden.<br />
Im Folgenden ist eine exemplarische Übersicht über die in der Fachliteratur vorliegenden Definitionen<br />
von Audits aufgelistet:<br />
� Allgemeine Definition: „Audits sind regelmässige Überprüfungen von Organisationen<br />
hinsichtlich der Erfüllung der Ziele der Organisation“(REHN 1999, 30).<br />
� BMFSFJ 6 : „Als Audit bezeichnet man Qualitätsbewertungen, die einerseits der (internen)<br />
Stabilisierung und Verbesserung des QM-Systems und andererseits dem Nachweis der<br />
Qualitätsfähigkeit gegenüber Externen dienen.“<br />
� DIN ISO 10 011: „Ein Qualitätsaudit ist eine systematische und unabhängige Untersuchung,<br />
um festzustellen, ob die qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden<br />
Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen und ob diese Anordnungen<br />
wirkungsvoll verwirklicht und geeignet sind, die Ziele zu erreichen“ (DEUTSCHES<br />
INSTITUT FÜR NORMUNG 1992b).<br />
Die ‚allgemeine Definition‘ zeigt an, dass es sich bei einem Audit im Kern um ein Qualitätssicherungsinstrument<br />
zur Bewertung des Grades der Zielerreichung in verschiedenen Bereichen<br />
einer Organisation handelt. Die vom Bundesministerium angeführte Definition weist<br />
außerdem auf den Nutzen von Audits sowohl für interne als auch externe Zwecke hin. Der<br />
externe Nachweis der Qualitätsfähigkeit erfolgt i.d.R. gegenüber dem Leistungsträger<br />
und/oder einer Zertifizierungsstelle. Den Aspekt der Zertifizierung greift auch die ISO-Norm<br />
heraus. In der dort enthaltenen Begriffsbestimmung wird besonderer Wert auf die Feststellung<br />
der ‚Unabhängigkeit der Untersuchung‘ gelegt. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen,<br />
dass Audits im Rahmen der ISO-Norm letztendlich auch zur Zertifizierung von Organisationen<br />
eingesetzt werden.<br />
Die aktualisierte Audit-Norm DIN EN ISO 19 011 7 definiert interne und externe Audits folgendermaßen:<br />
„Interne Audits, manchmal auch ‚Erstparteien-Audits’ genannt, werden von<br />
oder im Namen der Organisation selbst für (…) interne (bewertende, d.Verf.) Zwecke durchgeführt<br />
(…). In vielen Fällen, insbesondere bei kleinen und mittleren Organisationen, lässt<br />
sich die (…) angesprochene Unabhängigkeit dadurch nachweisen, dass keine Verantwortung<br />
für die zu auditierenden Bereiche vorliegt.“ Und: „Externe Audits schließen ein, was allgemein<br />
‚Zweit-’ oder ‚Drittparteien-Audits’ genannt wird. Zweitparteien-Audits werden von<br />
Parteien, die ein Interesse an der Organisation haben, wie z.B. Kunden, (…) durchgeführt.<br />
Drittparteien-Audits werden von externen unabhängigen Organisationen durchgeführt (z.B.<br />
im Rahmen einer Zertifizierung, d. Verf.)“ (DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG 2002, 8).<br />
Zu den externen Audits, insbesondere den Zweitparteien-Audits, ist anzumerken, dass dafür<br />
auch MitarbeiterInnen des zuständigen Leistungsträgers (Auftraggebers) in Betracht kommen,<br />
da sie ein direktes Interesse an der Qualität der Arbeit der Auftragnehmer haben. Eine Variante<br />
könnte zudem darin liegen, Fachkräfte aus anderen Diensten zu einem Auditgespräch einzuladen.<br />
Nehmen an einem solchen Austausch mehrere Dienste teil, wäre eine ‚wechselseitige<br />
6 BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND (1998, 36): Die Definition stammt aus<br />
QM-Systemen, die für den Kinder- und Jugendhilfebereich entwickelt wurden.<br />
7 Die DIN EN ISO 19 011 ersetzte 2002 die DIN ISO 10 011 aus 1992.<br />
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