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Fraport ist einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen. Das schlägt sich auch in der<br />

Beschäftigung von Menschen mit Handicaps bzw. gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen<br />

nieder.<br />

Die dauerhafte Integration dieses Personenkreises in alle Beschäftigungsbereiche von Fraport<br />

ist als ein Ziel der Unternehmenspolitik zu sehen.<br />

Dabei darf das Fehlen vergleichbar geringfügiger und schnell zu erwerbender Qualifikationen<br />

nicht als Grund angesehen werden, einen Arbeitsplatz nicht mit einem behinderten Menschen<br />

zu besetzen. Der benannte Personenkreis wird seitens aller am Entwicklungsprozess Beteiligten<br />

in Bezug auf die Erlangung geeigneter Arbeitsstellen unterstützt.<br />

Da Qualifikation entscheidend für die Chancen auf einen adäquaten Arbeitsplatz ist, müssen<br />

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle Möglichkeiten der Qualifizierung offen stehen.<br />

Fraport sieht die Fertigkeiten und Fähigkeiten einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters; kennt<br />

aber ebenso die individuellen Leistungseinschränkungen.<br />

Auswirkungen dieser Einschränkungen werden in einem offenen Dialog zwischen Schwerbehindertenvertretung,<br />

Arbeitgeber und dem behinderten Menschen besprochen und einer sachlichen<br />

und fachgerechten Lösung zugeführt.<br />

Dabei wird seitens Fraport auch auf Dritte zurückgegriffen, wie zum Beispiel Berufsbegleitender<br />

Dienst (BBD), Arbeitsamt oder auch Integrationsamt.<br />

Fraport stellt sich den Fragen der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen und nutzt<br />

hierfür auch die Zusammenarbeit mit den Verhandlungspartnern Arbeitsamt und Integrationsamt.<br />

Präambel der Integrationsvereinbarung der Fraport AG, Frankfurt/Main<br />

EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />

MODUL QUALITÄTSSICHERUNG UND CASEMANAGEMENT – <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />

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