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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />

Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />

Exkurs:<br />

Die verstärkte Anwendung des Wettbewerbprinzips im sozialen Bereich verkennt, dass der<br />

‚Sozialmarkt’ kein freier Markt ist und deshalb nicht dem ‚freien Spiel der Marktkräfte’<br />

überlassen werden kann. Die Betriebswirtschaftslehre selbst spricht daher insbesondere im<br />

Bereich sozialer Arbeit von einem ‚Marktversagen’ in mehrfacher Hinsicht. So ist z.B. die<br />

Wirkung sozialer Arbeit nur begrenzt im Vorhinein zu bestimmen; der Nutzen ist, wenn<br />

überhaupt, nur eingeschränkt zu testen. Dienstleistungen werden aufgrund ihrer Immaterialität<br />

den Erfahrungs- und Vertrauensgütern zugeordnet. D.h. die Dienstleistung kann von<br />

den Kunden i.d.R. nur durch bereits erfahrene vergleichbare Angebote (Erfahrungsgüter)<br />

oder durch Vertrauen auf den Anbieter (Vertrauensgüter) beurteilt werden.<br />

Aufgrund unzureichender Marktmechanismen im sozialen Bereich sollen deshalb mit Hilfe<br />

und in Verantwortung sozialstaatlicher Regelungen Nachteile, z.B. in Folge einer Behinderung,<br />

ausgeglichen werden. Ein nicht bzw. kaum regulierter ‚Sozialmarkt’ hingegen fördert<br />

Wettbewerbsverzerrung, da von der Annahme vergleichbarer Voraussetzungen ausgegangen<br />

wird. Ein solches Konzept benachteiligt jene Menschen, die auf Unterstützung angewiesen<br />

sind. Dabei gilt: je größer der Unterstützungsbedarf desto umfassender die Benachteiligung.<br />

In letzter Konsequenz findet eine – erneute – Ausgrenzung dieser Personen statt.<br />

Einseitige Kostensenkungskonzepte unter Vernachlässigung der Fachlichkeit sozialer Arbeit<br />

führen dann zu dem Paradoxon einer Umkehrung des allseits befürworteten Paradigmenwechsels<br />

zur Teilhabe.<br />

In der Qualitätsdiskussion sind somit die fachlich-inhaltlichen Aspekte stärker als bisher in<br />

den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken - natürlich unter Berücksichtigung rechtlicher,<br />

finanzieller und sonstiger Rahmenbedingungen. Eine stärkere Fokussierung auf fachliche Gesichtspunkte<br />

ergibt sich schon aufgrund sich fortlaufend verändernder gesellschaftlicher und<br />

sozialpolitischer Zielsetzungen und Aufgaben (z.B. durch einen Wandel von Leitbildern in<br />

der Behindertenhilfe oder Veränderungen der Arbeitsmarktstrukturen), was eine ständige<br />

Weiterentwicklung konzeptioneller Entwürfe und methodischer Verfahren notwendig macht.<br />

BOBZIEN u.a. resümieren, „dass (...) die Ressourcenverteilung an Einrichtungen öffentlicher<br />

und freier Wohlfahrtspflege (...) immer stärker ziel- und ergebnisorientiert erfolgen muss.<br />

Hier ist die Entwicklung von Leitlinien und Qualitätskriterien gefordert, die (...) in einem partizipativen<br />

Prozess (zwischen Mitarbeitern, Trägern, Auftraggebern und ‚Kunden‘, d. Verf.)<br />

ausgehandelt werden müssen“ (BOBZIEN u.a. 1996, 14).<br />

BESONDERHEITEN SOZIALER DIENSTLEISTUNGEN<br />

Bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in sozialen Dienstleistungseinrichtungen<br />

müssen - hierüber sind sich die ExpertInnen grundsätzlich einig - einige Besonderheiten<br />

berücksichtigt werden (vgl. SCHELLBERG 2004, 43ff.; BOBZIEN u.a. 1996, 23f. u. 28ff.; MER-<br />

CHEL 1995). Dazu gehören u.a.:<br />

� Soziale Arbeit ist durch prozessorientierte Vorgehensweisen charakterisiert, die zwar eher<br />

Flexibilisierung einzelner Arbeitsabläufe verlangen, aber dennoch die Formulierung von<br />

Qualitätsstandards in grundlegenden Arbeitsfeldern und in bereichsübergreifenden Strukturen<br />

zulassen.<br />

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