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EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“<br />

Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung im Übergang Schule – Beruf - <strong>BAG</strong> <strong>UB</strong> 2002-2005<br />

bleibt abzuwarten und ist aufgrund von Einsparungserwartungen der Leistungsträger kritisch<br />

zu betrachten.<br />

Exkurs:<br />

Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes des SGB IX hat der behinderte Mensch die Wahl<br />

zwischen Geld- und Sachleistungen. Wenn die Geldleistungen in Anspruch genommen<br />

werden, handelt es sich um ein persönliches Budget (vgl. § 17 SGB IX). Bei der Einführung<br />

des persönlichen Budgets gilt folgende Annahme: „Mit einem persönlichen Budget können<br />

Menschen mit Behinderungen als Verbraucher agieren und sich den entsprechend ihren Bedürfnissen<br />

passenden Anbieter von Hilfeleistungen auswählen. Einrichtungen und Dienste<br />

in der Behindertenhilfe müssen sich auf das veränderte Kundenverhalten einstellen und lernen,<br />

unterstützungsbedürftige Menschen mit Behinderungen als ihre Kunden wahrzunehmen“<br />

(aus: Impulse, 11/2002). Letztlich benötigt der Verbraucher jedoch Kriterien zur Bewertung<br />

der Qualität der angebotenen Leistungen. In der Konsequenz sind somit unabhängige<br />

Verbraucherberatung und effektiver Verbraucherschutz aufzubauen.<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe verdeutlicht den<br />

ambivalenten Zweck, der mit dem persönlichen Budget verbunden wird: „Das persönliche<br />

Budget soll Menschen mit Behinderungen besser auf ihre Bedürfnisse angepasste Hilfen<br />

ermöglichen – und gleichzeitig die öffentlichen Kassen entlasten“ (BAUR 2004, 130). Ein<br />

Nutzen ist jedoch auch darin zu sehen, dass das persönliche Budget einen Beitrag zur<br />

Überwindung des stark gegliederten deutschen Sozialleistungssystems leistet und der Inhaber<br />

eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets nicht mehr mit einer Vielzahl, sondern<br />

nur noch mit einem Leistungsträger konfrontiert ist. Aufgrund der Durchbrechung des institutionsfördernden<br />

Sachleistungsprinzips erfolgt ein bedeutsamer Beitrag zur Deinstitutionalisierung<br />

und Stärkung der Leistungsberechtigten (vgl. BAUR 2004, 133).<br />

Die Kritik am Kundenbegriff wird zudem unter Hinweis auf die spezifische Beziehungsgestaltung<br />

zwischen Adressaten und professionellen Mitarbeitern in sozialen Einrichtungen geäußert:<br />

„Das Unbehagen, das viele Sozialarbeiter erfasst, wenn sie von ihrem Gegenüber als<br />

»Kunden« reden sollen, verweist auf erhebliche Differenzen zum bisherigen Selbstbild von<br />

Sozialarbeitern und Sozialpädagogen, die den Kontakt mit ihren »Klienten« nicht auf eine<br />

sachliche »Kundenbeziehung« als Austauschverhältnis reduziert sehen wollen“ (MERCHEL<br />

1995, 326). Befürworter des Begriffs ‚Kunde‘ sehen zwar auch die kritischen Aspekte, weisen<br />

aber darauf hin, dass seine Verwendung durchaus einen strategischen Wert besitzen kann. Die<br />

Bezeichnung ‚Kunde‘ signalisiert eine neue Qualität von „Beziehungen zwischen Sozialarbeit<br />

und ihren Adressaten, die stärker als bisher von Elementen der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme,<br />

der Basis von Akzeptanz und anerkannter Mündigkeit, der Anerkennung des Adressaten<br />

als Subjekt im Hilfeprozess (und nicht als Objekt sozialarbeiterischen Handelns) geprägt<br />

sind“ (MERCHEL 1995, 329f.).<br />

Die Beibehaltung des Kundenbegriffes im hier vorgestellten Ansatz ist trotz einiger begrifflicher<br />

Ungenauigkeiten sinnvoll, da er im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben die Erfassung<br />

nicht nur der direkten Leistungsempfänger (z.B. die NutzerInnen) ermöglicht, sondern auch<br />

Leistungsträger, interne und externe Kooperationspartner mit einbezieht. Außerdem unter-<br />

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