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Epidemiologische Untersuchungen - Stiftung Tierärztliche ...

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Im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung des Lebensmittelrechts durch die EU-Richtlinie<br />

93/43/EWG (Richtlinie „Lebensmittelhygiene“) und das Weißbuch zur<br />

Lebensmittelsicherheit (KOM/999/179) wird die Verantwortung für die<br />

Lebensmittelsicherheit auf die einzelnen Landwirte und Lebensmittelerzeuger verlagert<br />

(HARTIG u. UNTERMANN 2003). Eine „Kontrolle der Eigenkontrolle“ soll mittels<br />

nationaler Überwachungssysteme durch die zuständigen Behörden erfolgen.<br />

2.1.1 Verordnung (EG) 178/2002<br />

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Verordnung (EG) 178/2002 in Kraft. Da sie die Basis der<br />

Vereinheitlichung darstellt, wird sie auch „Basis-Verordnung“ oder „General Food Law“<br />

genannt. In ihr sind die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts<br />

sowie die Verfahren zur Lebensmittelsicherheit festgelegt. Mit dieser „Basis-Verordnung“ als<br />

Grundlage wurde durch die Verabschiedung des sogenannten Hygienepakets im Jahr 2004<br />

das Europäische Lebensmittelrecht weiter ausgestaltet. Zentraler Mittelpunkt dieses Paketes<br />

sind die Verordnungen (EG) 852/2004, 853/2004 und 854/2004, deren Vorgaben seit dem 19.<br />

Januar 2006 anzuwenden sind und eine tiefgreifende Umgestaltung des nationalen<br />

Hygienerechts nach sich ziehen werden (STÄHLE 2004).<br />

2.1.2 Verordnung (EG) 852/2004<br />

Die Verordnung (EG) 852/2004 schreibt europaweit die Regeln für den Bereich<br />

Lebensmittelhygiene vor. Im Gegensatz zu den früher geltenden Rechtsnormen<br />

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 5. August 1997 und Fleischhygienegesetz<br />

(FlHG) wird hier im Rahmen eines integrierten Ansatzes auch der Bereich der<br />

Primärproduktion mit einbezogen. So wird ein stärkeres Gewicht auf vorbeugende<br />

Gefahrenanalysen im Sinne eines Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP) –<br />

Konzepts gelegt (ANONYM 1996, SINELL 1996).

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