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Epidemiologische Untersuchungen - Stiftung Tierärztliche ...

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Entsprechend sind die auf kontaminiertes Schweinefleisch zurückzuführenden Salmonellosen<br />

beim Menschen von über 11.000 im Jahr 1993 auf 166 im Jahr 2000 gesunken.<br />

Das damalige Deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft und Forsten (BML) machte im<br />

Jahr 1998 im Bundesanzeiger seine „Leitlinien für ein Programm zur Reduzierung des<br />

Eintrags von Salmonellen durch Schlachtschweine in die Fleischgewinnung“ bekannt. Dieses<br />

freiwillige Programm hatte zum Ziel, zunächst einen serologischen Salmonellenstatus in den<br />

Betrieben zu erheben.<br />

Dazu wurden, nach Dänischem Vorbild, Fleischsaftproben mithilfe eines ELISA auf das<br />

Vorhandensein von Salmonellen-Antikörpern untersucht, wobei sich der Stichprobenumfang<br />

aus der jeweiligen Bestandsgröße ergab. Entsprechend der Salmonellen-Antikörper-Prävalenz<br />

in der Stichprobe wurden die teilnehmenden Betriebe in drei Kategorien eingestuft.<br />

2.2.4 Schweine-Salmonellen-Verordnung<br />

Verbindliche Regelungen für die Salmonellenbekämpfung beim Schwein wurden mit der am<br />

13. März 2007 verkündeten „Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung<br />

durch Schlachtschweine“ eingeführt. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass Ausbrüche und<br />

sporadische Erkrankungsfälle durch mit Salmonellen kontaminierte Schweinefleischprodukte<br />

nur reduziert werden können, wenn umfangreiche Kontrollmaßnahmen mit<br />

Qualitätssicherungsmaßnahmen über die gesamte Lebensmittelkette hinweg eingeführt<br />

werden.<br />

Bisher existierten auf Seiten der Schweinezucht- und Mastbetriebe ausschließlich freiwillige<br />

Kontrollprogramme, während in den Herstellungsbetrieben für Hackfleisch und<br />

Fleischzubereitungen bereits mikrobiologische <strong>Untersuchungen</strong> einschließlich einer<br />

Untersuchung auf Salmonellen vorgeschrieben waren.<br />

Das jetzige Salmonellenkontroll- und -bekämpfungsprogramm basiert auf regelmäßigen<br />

serologischen <strong>Untersuchungen</strong> der Tiere der Endmastbetriebe. Hierbei beweist der Nachweis<br />

von Salmonellen-Antikörpern jedoch nur, dass das betreffende Tier in der zurückliegenden<br />

Zeit mit Salmonellen infiziert gewesen ist, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass das Tier<br />

noch Salmonellen ausscheidet oder erkrankt ist oder war.

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