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Epidemiologische Untersuchungen - Stiftung Tierärztliche ...

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- Nur therapeutischer und metaphylaktischer Einsatz von Antibiotika, antibiotische<br />

Prophylaxe ist bei gesunden und nicht infizierten Tieren grundsätzlich zu vermeiden<br />

- Anwendung von Antibiotika nur nach fachgerechter Diagnose und<br />

Indikationsfeststellung durch den Tierarzt<br />

- Die Auswahl des Antibiotikums muss nach den im Anhang der Leitlinien<br />

beschriebenen Auswahlkriterien erfolgen<br />

- Humanmedizinische antibiotische Reservemittel dürfen nur unter strenger<br />

Indikationsstellung kurzfristig bei Einzeltieren angewendet werden<br />

- Die Anwendung von Antibiotika soll entsprechend den Zulassungsbedingungen<br />

erfolgen. Jede Abweichung muss begründet sein. Insbesondere die Dosierung ist<br />

ausreichend hoch zu wählen.<br />

- Die antibiotische Therapie hat so kurz wie möglich und so lange wie nötig zu<br />

erfolgen.<br />

- Nachweise über diagnostische Maßnahmen, Begründungen für Abweichungen von<br />

den Empfehlungen, Kontrollen der Behandlungserfolge, Befunde zur Erreger- und<br />

Resistenzsituation im Bestand sowie über Meldungen von unerwünschten<br />

Arzneimittelwirkungen sind in Anlehnung an die Aufbewahrungspflicht in §13 der<br />

TÄHAV so zu führen, dass der Einsatz von Antibiotika für die überwachende Behörde<br />

drei Jahre lang nachvollziehbar ist.

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