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Epidemiologische Untersuchungen - Stiftung Tierärztliche ...

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2.1.4 Verordnung (EG) 854/2004 und Risikoorientierte Fleischuntersuchung<br />

7<br />

Die Verordnung (EG) 854/2004 regelt die neuartige und risikoorientierte Herangehensweise<br />

der amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr vorgesehenen Erzeugnissen<br />

tierischen Ursprungs. Die durch den amtlichen Tierarzt durchzuführenden Prüfungen werden<br />

prinzipiell unterschieden in<br />

- „Anhörung (Audit)“, bei welcher die HACCP-Konzepte überprüft werden, um<br />

festzustellen, ob Tätigkeiten und damit zusammenhängende Ergebnisse mit geplanten<br />

Vereinbarungen übereinstimmen und ob diese Vereinbarungen wirksam umgesetzt<br />

werden und zur Erreichung der Ziele geeignet sind, und<br />

- „Inspektion“, bei welcher Betriebe, Tiere, Lebensmittel, Verfahren und Methoden,<br />

einschließlich der Unterlagen, unmittelbar geprüft werden, um sicherzustellen, dass in<br />

allen Fällen den gesetzlichen Anforderungen genügt wird.<br />

Inspektionen hat der amtliche Tierarzt entsprechend Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vor<br />

allem in Bezug auf Folgendes durchzuführen:<br />

a) Informationen zur Lebensmittelkette,<br />

b) Schlachttieruntersuchung,<br />

c) Wohlbefinden der Tiere,<br />

d) Fleischuntersuchung,<br />

e) Spezifiziertes Risikomaterial und andere tierische Nebenprodukte,<br />

f) Labortests.<br />

Zu den Inspektionsaufgaben bezüglich der „Informationen zur Lebensmittelkette“ hat der<br />

amtliche Tierarzt laut Anhang I Abschnitt I Kapitel II Buchstabe A der Verordnung bei der<br />

Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung die Informationen aus den<br />

Aufzeichnungen des Herkunftsbetriebs der Schlachttiere zu prüfen, zu analysieren und deren<br />

Ergebnisse zu berücksichtigen.

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