Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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2.6. Anspruchszinsen<br />
anspruchszinsen werden dann eingehoben oder ausbezahlt, wenn die<br />
einkommensteuer für das Jahr 2010 erst nach dem 30. 9. <strong>2011</strong> festgesetzt<br />
wird. Das bedeutet, dass für eine <strong>Steuer</strong>nachzahlung oder eine<br />
<strong>Steuer</strong>gutschrift für Zeiträume ab dem 1. 10. bis zur Zustellung des Bescheides<br />
entweder nachforderungs- oder Gutschriftenzinsen entstehen.<br />
Die anspruchszinsen werden höchstens für einen Zeitraum von 48 Monaten<br />
festgesetzt und betragen derzeit 2,38%. anspruchszinsen unter 50 €<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
nachforderungszinsen können Sie vermeiden, wenn Sie dem Finanzamt<br />
eine anzahlung entrichten.<br />
Die Festsetzung der Zinsen erfolgt unabhängig von einem allfälligen Verschulden<br />
der <strong>Steuer</strong>pflichtigen oder Finanzämter.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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