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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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2.6. Anspruchszinsen<br />

anspruchszinsen werden dann eingehoben oder ausbezahlt, wenn die<br />

einkommensteuer für das Jahr 2010 erst nach dem 30. 9. <strong>2011</strong> festgesetzt<br />

wird. Das bedeutet, dass für eine <strong>Steuer</strong>nachzahlung oder eine<br />

<strong>Steuer</strong>gutschrift für Zeiträume ab dem 1. 10. bis zur Zustellung des Bescheides<br />

entweder nachforderungs- oder Gutschriftenzinsen entstehen.<br />

Die anspruchszinsen werden höchstens für einen Zeitraum von 48 Monaten<br />

festgesetzt und betragen derzeit 2,38%. anspruchszinsen unter 50 €<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

nachforderungszinsen können Sie vermeiden, wenn Sie dem Finanzamt<br />

eine anzahlung entrichten.<br />

Die Festsetzung der Zinsen erfolgt unabhängig von einem allfälligen Verschulden<br />

der <strong>Steuer</strong>pflichtigen oder Finanzämter.<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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