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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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III. VerFahren BeIM FInanZaMt<br />

1. Jahreslohnzettel<br />

arbeitgeber haben für jeden arbeitnehmer einen Jahreslohnzettel (Formular<br />

l 16) auszustellen und bis ende Februar des Folgejahres elektronisch<br />

an das Finanzamt zu übermitteln.<br />

Der Jahreslohnzettel enthält u. a. die steuerpflichtigen Bezüge (Kennzahl<br />

245) Ihres einkommens. Diese werden zur Berechnung der Jahreslohnsteuer<br />

herangezogen (siehe Kapitel „Selbstberechnung der <strong>Steuer</strong>“).<br />

86 <strong>AK</strong>-Infoservice

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