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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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7. außergewöhnliche Belastungen<br />

7.1. Voraussetzungen<br />

Bestimmte ausgaben sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich<br />

absetzbar. Damit ein von der <strong>Steuer</strong> absetzbarer posten vorliegt, muss<br />

die Belastung<br />

n außergewöhnlich sein. Ihre aufwendungen müssen höher sein als bei<br />

der Mehrzahl der <strong>Steuer</strong>pflichtigen vergleichbaren einkommens.<br />

n zwangsläufig sein. Das bedeutet, dass Sie sich diesen ausgaben aus<br />

tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können.<br />

entstehen die ausgaben aufgrund eines freiwilligen oder schuldhaften<br />

Verhaltens (z. B. Verkehrsunfall aufgrund einer alkoholisierung<br />

bei einer Dienstreise), so fehlt das Merkmal der Zwangsläufigkeit.<br />

n die wirtschaftliche leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Dies<br />

ist dann der Fall, wenn die ausgaben den von Ihnen zu tragenden<br />

Selbstbehalt überschreiten.<br />

7.1.1. Berechnung des Selbstbehalts<br />

nur der Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, mindert die lohnsteuerbemessungsgrundlage.<br />

Mit folgendem Schema wird der Selbstbehalt<br />

berechnet:<br />

<strong>Steuer</strong>pflichtige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 245)<br />

+ sonstige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 220)<br />

- SV-Beiträge der sonstigen Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 225)<br />

- Werbungskosten (mindestens das Werbungskostenpauschale 132 €)<br />

- Sonderausgaben (mindestens das Sonderausgabenpauschale 60 €)<br />

- außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt<br />

= Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt<br />

Der Selbstbehalt beträgt bei einem einkommen von<br />

höchstens 7.300 € 6%<br />

mehr als 7.300 € bis 14.600 € 8%<br />

mehr als 14.600 € bis 36.400 € 10%<br />

mehr als 36.400 € 12%<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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