Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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7. außergewöhnliche Belastungen<br />
7.1. Voraussetzungen<br />
Bestimmte ausgaben sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich<br />
absetzbar. Damit ein von der <strong>Steuer</strong> absetzbarer posten vorliegt, muss<br />
die Belastung<br />
n außergewöhnlich sein. Ihre aufwendungen müssen höher sein als bei<br />
der Mehrzahl der <strong>Steuer</strong>pflichtigen vergleichbaren einkommens.<br />
n zwangsläufig sein. Das bedeutet, dass Sie sich diesen ausgaben aus<br />
tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können.<br />
entstehen die ausgaben aufgrund eines freiwilligen oder schuldhaften<br />
Verhaltens (z. B. Verkehrsunfall aufgrund einer alkoholisierung<br />
bei einer Dienstreise), so fehlt das Merkmal der Zwangsläufigkeit.<br />
n die wirtschaftliche leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Dies<br />
ist dann der Fall, wenn die ausgaben den von Ihnen zu tragenden<br />
Selbstbehalt überschreiten.<br />
7.1.1. Berechnung des Selbstbehalts<br />
nur der Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, mindert die lohnsteuerbemessungsgrundlage.<br />
Mit folgendem Schema wird der Selbstbehalt<br />
berechnet:<br />
<strong>Steuer</strong>pflichtige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 245)<br />
+ sonstige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 220)<br />
- SV-Beiträge der sonstigen Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 225)<br />
- Werbungskosten (mindestens das Werbungskostenpauschale 132 €)<br />
- Sonderausgaben (mindestens das Sonderausgabenpauschale 60 €)<br />
- außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt<br />
= Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt<br />
Der Selbstbehalt beträgt bei einem einkommen von<br />
höchstens 7.300 € 6%<br />
mehr als 7.300 € bis 14.600 € 8%<br />
mehr als 14.600 € bis 36.400 € 10%<br />
mehr als 36.400 € 12%<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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