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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Dieser Selbstbehalt vermindert sich um je 1%<br />

n sofern Ihnen der alleinverdiener-/alleinerzieherabsetzbetrag zusteht<br />

n für jedes Kind, für das Ihnen mehr als sechs Monate Familienbeihilfe zusteht.<br />

Beispiel: Frau h. ist angestellte, alleinverdienerin mit zwei Kindern.<br />

Sie hat ein Bruttomonatsgehalt von 1.785 €. urlaubszuschuss und<br />

Weihnachtsremuneration betragen ebenfalls je 1.785 €.<br />

Sie hat keine Werbungskosten und auch keine Sonderausgaben abzuschreiben,<br />

aber außergewöhnliche Belastungen in höhe von 2.357 €.<br />

17.549,41 (Kennzahl 245)<br />

+ 3.570,00 (Kennzahl 220)<br />

- 609,40 (Kennzahl 225)<br />

- 132,00 (Werbungskostenpauschale)<br />

- 60,00 (Sonderausgabenpauschale)<br />

= 20.318,01 € Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt<br />

Die Bemessungsgrundlage liegt zwischen 14.600 € und 36.400 €<br />

und wäre somit mit 10% zu berechnen. Da Frau h. alleinverdienerin<br />

mit zwei Kindern ist, beträgt der Selbstbehalt 7%.<br />

20.318,01 x 7% = 1.422,26 €<br />

Der Selbstbehalt beträgt also 1.422,26 €. Die von Frau h. geltend<br />

gemachten außergewöhnlichen Belastungen betragen 2.357 €.<br />

2.357,00 € – 1.422,26 € = 934,74 €<br />

Die außergewöhnlichen Belastungen vermindern die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage<br />

also um 934,74 €.<br />

7.2. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt<br />

7.2.1. Krankheitskosten<br />

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Zu den<br />

nicht abzugsfähigen Kosten zählen aufwendungen für die Vorbeugung<br />

72 <strong>AK</strong>-Infoservice

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