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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Sonstige Bezüge (KZ 220) 4.100,00 €<br />

- Sozialversicherung (KZ 225) 590,62 €<br />

- Freibetrag 620,00 €<br />

= Summe 2.889,38 €<br />

davon 6 % lohnsteuer 173,36 €<br />

+ lohnsteuer der sonstigen Bezüge 173,36 €<br />

= einkommensteuer 2.523,45 €<br />

*) hinweis: Das zweite Dienstverhältnis von Frau B. ist eine geringfügige<br />

Beschäftigung. Das bedeutet, dass ihr arbeitgeber dafür keine<br />

Sozialversicherungsbeiträge einbehält. Da Frau B. aber insgesamt<br />

über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, muss sie im nachhinein<br />

auf aufforderung der zuständigen Krankenkasse die Sozialversicherungsbeiträge<br />

für die geringfügige Beschäftigung nachzahlen. Bei<br />

Frau B’s Verdienst stellt sich das folgendermaßen dar:<br />

320 € x 14 Bezüge = 4.480 € x 14,15% Sozialversicherung,<br />

angestellte = 633,92 €<br />

Frau B. muss also 633,92 € an Sozialversicherungsbeiträgen an die<br />

Krankenkasse nachzahlen. Diesen Betrag kann sie allerdings bei der<br />

anV für das Jahr, in dem sie die Beiträge nachbezahlt hat, als Werbungskosten<br />

steuermindernd geltend machen.<br />

104 <strong>AK</strong>-Infoservice

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