Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7.3.2.1. Nachweis der Behinderung<br />
Die Behinderung und der Grad der erwerbsminderung müssen durch eine<br />
amtliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Folgende Stellen sind dafür<br />
zuständig:<br />
n der landeshauptmann bei empfängern einer Opferrente<br />
n der Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten und -unfällen<br />
n in allen übrigen Fällen, sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen<br />
verschiedener art, das örtlich zuständige Bundesamt für<br />
Soziales und Behindertenwesen (adressen siehe anhang oder<br />
http://www.basb.bmsg.gv.at)<br />
Die bis 2004 vom Gesundheitsamt bzw. amtsarzt ausgestellten Bescheinigungen<br />
behalten ihre Gültigkeit.<br />
Beziehen Sie pflegegeld, so ist automatisch von einer mindestens 25%igen<br />
Behinderung auszugehen.<br />
7.3.2.2. Höhe der pauschalen Freibeträge<br />
liegt eine Behinderung vor, können die Krankheitskosten in Form von<br />
pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Der Freibetrag beträgt bei<br />
einer Behinderung von:<br />
25-34% 75 € jährlich<br />
35-44% 99 € jährlich<br />
45-54% 243 € jährlich<br />
55-64% 294 € jährlich<br />
65-74% 363 € jährlich<br />
75-84% 435 € jährlich<br />
85-94% 507 € jährlich<br />
ab 95% 726 € jährlich<br />
haben Sie Pflegegeld bezogen, steht der pauschale Freibetrag nicht zu.<br />
Die Freibeträge stehen ab dem ausstellen der Bestätigung zu. Geht aus<br />
der amtlichen Bescheinigung aber hervor, dass die Minderung der erwerbsfähigkeit<br />
schon zu einem früheren Zeitpunkt bestanden hat, ist dieser<br />
Zeitpunkt maßgeblich.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
77