Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Kosten für die Berufsausbildung im ausland sind dann absetzbar, wenn<br />
im einzugsbereich des Wohnortes keine adäquate ausbildungsmöglichkeit<br />
besteht.<br />
7.4.3.1. Beurteilung des Einzugsbereiches<br />
Ist die ausbildungsstätte von Ihrem Wohnort mehr als 80 km entfernt,<br />
dann steht der Freibetrag auf alle Fälle zu.<br />
Ist die ausbildungsstätte von Ihrem Wohnort weniger als 80 km entfernt,<br />
dann steht der Freibetrag nur in folgenden Fällen zu:<br />
n Die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel beträgt<br />
für eine Wegstrecke nachweislich mehr als eine Stunde und die tägliche<br />
hin- und rückfahrt ist nach dem Studienförderungsgesetz nicht<br />
zumutbar.<br />
n Für Schüler und lehrlinge besteht innerhalb von 25 km keine entsprechende<br />
ausbildungsmöglichkeit und am ausbildungsort wird eine<br />
Zweitunterkunft (z. B. Internat) bewohnt.<br />
Genaueres dazu können Sie hier nachlesen: http://ris1.bka.gv.at<br />
7.4.4. Krankheitskosten für Kinder<br />
Bei behinderten Kindern hängt das ausmaß des Freibetrages vom Grad<br />
der Behinderung ab.<br />
um krankheitsbedingte aufwendungen für Kinder geltend machen zu können,<br />
muss für das Kind der Kinderabsetzbetrag bzw. die Familienbeihilfe<br />
oder der unterhaltsabsetzbetrag zustehen.<br />
7.4.4.1. Behinderung bis 24%<br />
Beträgt der Grad der Behinderung Ihres Kindes weniger als 25%, können<br />
nur die tatsächlichen behinderungsbedingten aufwendungen – abzüglich<br />
pflegegeld – berücksichtigt werden. Muss Ihr Kind aufgrund ärztlicher<br />
Verordnung Diät halten, können je nach art der Diät dafür die pauschalsätze,<br />
die im Kapitel „pauschale Freibeträge für Diätverpflegung“ aufgezählt<br />
sind, abgesetzt werden.<br />
Diese aufwendungen sind bei den Krankheitskosten mit Selbstbehalt (siehe<br />
Kapitel „Krankheitskosten“) einzutragen und unterliegen natürlich auch<br />
dem Selbstbehalt.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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