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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Nachweis der Gehbehinderung<br />

Der nachweis über die Gehbehinderung kann mittels<br />

n Bescheinigung gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung,<br />

n Bescheid über die Befreiung der KFZ-<strong>Steuer</strong>, oder<br />

n durch eintragung in den Behindertenpass erbracht werden.<br />

7.3.2.5. Behinderung und Mehraufwand für Taxikosten<br />

Gehbehinderte mit einer mindestens 50%igen Gehbehinderung oder<br />

Blinde, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können ausgaben<br />

für taxifahrten bis zu einem Betrag von 190 € monatlich absetzen (auch<br />

bei pflegegeldbezug). Der nachweis erfolgt mittels taxirechnungen.<br />

7.3.2.6. Ausgaben für Hilfsmittel und Kosten der Heilbehandlung<br />

neben dem pauschalen Freibetrag können zusätzlich ausgaben für hilfsmittel<br />

und Kosten der heilbehandlung geltend gemacht werden. Diese<br />

werden nicht durch das pflegegeld gekürzt.<br />

Ausgaben für Hilfsmittel<br />

hilfsmittel sind nicht regelmäßig anfallende ausgaben für Vorrichtungen<br />

oder Gegenstände, die geeignet sind, körperliche Beeinträchtigungen,<br />

die durch die Behinderung entstehen, zu erleichtern. Darunter fallen z. B.<br />

rollstuhl, prothesen, Sehbehelfe, hörgerät, Blindenhilfsmittel, KFZ-adaptionen<br />

wie hebebühne oder rampe für rollstuhl und Wohnungsadaptierung<br />

wie der einbau eines behindertengerechten Bades.<br />

Kosten der Heilbehandlung<br />

unter Kosten der heilbehandlung fallen:<br />

n arztkosten,<br />

n Spitalskosten,<br />

n Kurkosten von ärztlich verordneten Kuren,<br />

n Kosten für Medikamente,<br />

n Fahrtkosten (taxi, Kilometergeld, Krankentransportkosten).<br />

7.3.2.7. Geltendmachung von tatsächlichen Kosten<br />

Wollen Sie anstelle der pauschalen Freibeträge für die Behinderung und<br />

für die Diätverpflegung die höheren tatsächlichen Kosten (Mehraufwand!)<br />

geltend machen, ist das auch möglich. Sie müssen in diesem Fall alle Belege<br />

über die entstandenen Kosten aufheben.<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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