Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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VI. uMSatZ<strong>Steuer</strong>erKlÄrunG<br />
Die umsatzsteuer betrifft nur unternehmer. unternehmer ist, wer eine<br />
gewerbliche oder berufliche tätigkeit selbstständig ausübt. erzielen Sie<br />
einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag, sind Sie unternehmer<br />
im Sinn des umsatzsteuergesetzes.<br />
1. Kleinunternehmerregelung<br />
Betragen Ihre umsätze weniger als 30.000 € (ohne umsatzsteuer) im Kalenderjahr<br />
und haben Sie in Ihren rechnungen (honorarnoten) keine umsatzsteuer<br />
ausgewiesen, brauchen Sie keine umsatzsteuer ans Finanzamt<br />
abführen. Sie können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.<br />
eine einmalige Überschreitung der 30.000 €-Grenze um nicht mehr als<br />
15% innerhalb von 5 Jahren ist nicht schädlich.<br />
Jedenfalls müssen Sie eine umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Ihre<br />
umsätze 30.000 € pro Jahr übersteigen.<br />
2. regelbesteuerung<br />
Verzichten Sie auf die Kleinunternehmerregelung oder übersteigen Ihre<br />
umsätze die 30.000 €-Grenze, ist die umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer<br />
vierteljährlich bzw. monatlich abzuführen. außerdem ist jährlich eine umsatzsteuererklärung<br />
beim Finanzamt abzugeben.<br />
entscheiden Sie sich als Kleinunternehmer für die regelbesteuerung, sind<br />
Sie zumindest fünf Jahre daran gebunden.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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