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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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VI. uMSatZ<strong>Steuer</strong>erKlÄrunG<br />

Die umsatzsteuer betrifft nur unternehmer. unternehmer ist, wer eine<br />

gewerbliche oder berufliche tätigkeit selbstständig ausübt. erzielen Sie<br />

einkünfte aus einem freien Dienstvertrag oder Werkvertrag, sind Sie unternehmer<br />

im Sinn des umsatzsteuergesetzes.<br />

1. Kleinunternehmerregelung<br />

Betragen Ihre umsätze weniger als 30.000 € (ohne umsatzsteuer) im Kalenderjahr<br />

und haben Sie in Ihren rechnungen (honorarnoten) keine umsatzsteuer<br />

ausgewiesen, brauchen Sie keine umsatzsteuer ans Finanzamt<br />

abführen. Sie können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.<br />

eine einmalige Überschreitung der 30.000 €-Grenze um nicht mehr als<br />

15% innerhalb von 5 Jahren ist nicht schädlich.<br />

Jedenfalls müssen Sie eine umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Ihre<br />

umsätze 30.000 € pro Jahr übersteigen.<br />

2. regelbesteuerung<br />

Verzichten Sie auf die Kleinunternehmerregelung oder übersteigen Ihre<br />

umsätze die 30.000 €-Grenze, ist die umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer<br />

vierteljährlich bzw. monatlich abzuführen. außerdem ist jährlich eine umsatzsteuererklärung<br />

beim Finanzamt abzugeben.<br />

entscheiden Sie sich als Kleinunternehmer für die regelbesteuerung, sind<br />

Sie zumindest fünf Jahre daran gebunden.<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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