Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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2. absetzbeträge<br />
nach Berechnung der Jahressteuer können folgende absetzbeträge steuermindernd<br />
abgezogen werden, sofern sie zustehen:<br />
absetzbeträge pro Jahr höhe<br />
arbeitnehmerabsetzbetrag 54 €<br />
Grenzgängerabsetzbetrag 54 €<br />
Verkehrsabsetzbetrag 291 €<br />
alleinverdiener- bzw. alleinerzieherabsetzbetrag<br />
mit einem Kind für das Familienbeihilfe<br />
bezogen wird:<br />
494 €<br />
mit zwei Kindern für die Familienbeihilfe<br />
bezogen wird:<br />
669 €<br />
für das 3. und jedes weitere Kind für das<br />
Familienbeihilfe bezogen wird:<br />
unterhaltsabsetzbetrag<br />
für das 1. Kind:<br />
für das 2. Kind:<br />
für jedes weitere Kind:<br />
+ 220 €<br />
350,40 €<br />
525,60 €<br />
700,80 €<br />
pensionistenabsetzbetrag 400 €<br />
Der pensionistenabsetzbetrag, welcher nur dann zusteht, wenn Sie lediglich<br />
pensionseinkommen beziehen, wird jedoch abhängig vom Jahreseinkommen<br />
nicht in vollem umfang gewährt, sondern eingeschliffen.<br />
Die einschleifung erfolgt zwischen pensionsbezügen von 17.000 € und<br />
25.000 € jährlich. Bei höheren einkommen fällt der pensionistenabsetzbetrag<br />
ganz weg.<br />
(25.000 € minus pensionsbezug) x 400<br />
8.000<br />
Sofern Ihr (ehe)partner einkünfte von höchstens 2.200 € jährlich erzielt<br />
und Ihr pensionseinkommen nicht über 13.100 € jährlich (= 1.155 € brutto<br />
monatlich) liegt, erhöht sich der pensionistensabsetzbetrag auf 764 €.<br />
näheres zur ermittlung der maßgeblichen einkommensgrenze finden Sie<br />
im Kapitel „Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)“.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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