Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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1.2. Gewinnfreibetrag<br />
ab der Veranlagung 2010 können Sie für Gewinne aus betrieblichen einkünften<br />
(einkünfte aus land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb<br />
und aus selbstständiger Arbeit) einen Gewinnfreibetrag von 13% geltend<br />
machen. Ihr Gewinn reduziert sich dadurch nochmals um 13%.<br />
1.2.1. Ermittlung des Freibetrages<br />
Von den ersten 30.000 € des Gewinnes stehen automatisch immer 13%<br />
als Freibetrag zu. Das bedeutet, dass maximal 3.900 € pro person steuermindernd<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Übersteigt Ihr Gewinn die Summe von 30.000 €, dann stehen Ihnen 13%<br />
vom übersteigenden Betrag nur dann als Freibetrag zu, wenn Sie im entsprechenden<br />
ausmaß abnutzbare Wirtschaftsgüter des anlagevermögens<br />
mit einer Nutzungsdauer von mehr als vier Jahren oder begünstigte<br />
Wertpapier anschaffen.<br />
Diesfalls ist der Freibetrag mit 100.000 € pro Jahr und person gedeckelt.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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