Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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6.2.1.2. Das große Pendlerpauschale<br />
Das große pendlerpauschale steht zu, wenn<br />
n der arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt liegt<br />
und<br />
n im lohnzahlungszeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels<br />
überwiegend unzumutbar ist.<br />
Die Benützung ist dann überwiegend unzumutbar, wenn auf der hälfte<br />
des arbeitsweges kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, oder wenn je<br />
nach Wegstrecke eine bestimmte Fahrtdauer überschritten wird.<br />
unzumutbar ist die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel auch für<br />
dauernd stark Gehbehinderte. eine starke Gehbehinderung liegt jedenfalls<br />
dann vor, wenn Sie eine Bescheinigung gemäß § 29 b der Straßenverkehrsordnung<br />
besitzen, ein diesbezüglicher eintrag im Behindertenpass<br />
(auch bei Blindheit) vorliegt, oder wenn Sie infolge der Behinderung von<br />
der KFZ-<strong>Steuer</strong> befreit sind.<br />
Das große pendlerpauschale beträgt bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen<br />
Wohnung und arbeitsstätte von<br />
Kilometer monatlich jährlich<br />
2 bis 20 31 e 372 e<br />
20 bis 40 123 e 1.476 e<br />
40 bis 60 214 e 2.568 e<br />
über 60 306 e 3.672 e<br />
eine Überschreitung der Fahrtdauer für eine bestimmte Wegstrecke liegt<br />
vor, wenn für<br />
2 bis 20 km .................................................... mehr als 1,5 Stunden<br />
20 bis 40 km .................................................... mehr als 2,0 Stunden<br />
über 40 km ...................................................... mehr als 2,5 Stunden<br />
gebraucht werden.<br />
44 <strong>AK</strong>-Infoservice