07.02.2013 Aufrufe

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Werbungskostenpauschalen<br />

Jahresbruttobezug (Jahreslohnzettel Kennzahl 210)<br />

- steuerfreie Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 215)<br />

- steuerbegünstigte Sonderzahlungen<br />

(Jahreslohnzettel Kennzahl 220)<br />

- Bezüge gemäß § 67 abs. 3-8 (abfertigungen)<br />

= Basis für Werbungskostenpauschalen<br />

Das Hausbesorgerpauschale können Sie nur dann geltend machen,<br />

wenn Sie schon vor dem 1. 7. 2000 als hausbesorger (nicht Hausbetreuer)<br />

tätig waren und seither nicht den arbeitgeber gewechselt haben.<br />

Bei Vertretern sind die vom arbeitgeber bezahlten tages- und nächtigungsgelder<br />

sowie die Kilometergelder nicht als Kostenersatz anzuführen,<br />

da diese nicht gegengerechnet werden.<br />

Nichtselbstständig tätige Tagesmütter können pauschal 50% der einkünfte<br />

aus dieser tätigkeit als Werbungskosten geltend machen, höchstens<br />

jedoch 400 € monatlich. Diese sind bei den „sonstigen Werbungskosten“<br />

einzutragen.<br />

70 <strong>AK</strong>-Infoservice

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!