Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Keinesfalls absetzbar sind folgende unterhaltsleistungen:<br />
n alimente für Kinder (dafür gibt es den unterhaltsabsetzbetrag siehe<br />
abschnitt II. Kapitel 3. „unterhaltsabsetzbetrag“)<br />
n unterhaltsleistungen an geschiedene ehepartner<br />
n Zahlungen an mittellose angehörige<br />
7.3. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt<br />
Die folgenden aufwendungen können ohne abzug eines Selbstbehaltes<br />
geltend gemacht werden:<br />
n Katastrophenschäden<br />
n Kosten für eine mindestens 25%ige Behinderung bzw. Diätverpflegung<br />
7.3.1. Katastrophenschäden<br />
ausgaben zur Beseitigung von Katastrophenschäden wie hochwasser,<br />
erdrutsch, Vermurungs-, lawinen-, Sturmschäden, Schneekatastrophen,<br />
Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, erdbeben, Felssturz<br />
oder Steinschlag sind absetzbar.<br />
7.3.2. Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung<br />
Mehraufwendungen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung<br />
sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Beträgt der Grad<br />
der Behinderung oder der Grad der erwerbsminderung mindestens 25%,<br />
so erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung in Form von Freibeträgen.<br />
Sind Sie alleinverdiener, können Sie auch die Kosten einer mindestens<br />
25%igen Behinderung des (ehe)partners geltend machen. Gleiches gilt,<br />
wenn Sie zwar keinen anspruch auf den alleinverdienerabsetzbetrag<br />
haben, aber das einkommen Ihres (ehe)partners nicht mehr als 6.000 €<br />
im Jahr beträgt (siehe Kapitel „ermittlung der Zuverdienstgrenze für den<br />
aVaB“). ebenso können Sie die Kosten einer mindestens 25%igen Behinderung<br />
für Ihr Kind, für das Sie Familienbeihilfe bekommen oder für das<br />
Ihnen der unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steuermindernd absetzen (sie he<br />
Kapitel „außergewöhnliche Belastungen bei Kindern“).<br />
76 <strong>AK</strong>-Infoservice