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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Keinesfalls absetzbar sind folgende unterhaltsleistungen:<br />

n alimente für Kinder (dafür gibt es den unterhaltsabsetzbetrag siehe<br />

abschnitt II. Kapitel 3. „unterhaltsabsetzbetrag“)<br />

n unterhaltsleistungen an geschiedene ehepartner<br />

n Zahlungen an mittellose angehörige<br />

7.3. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt<br />

Die folgenden aufwendungen können ohne abzug eines Selbstbehaltes<br />

geltend gemacht werden:<br />

n Katastrophenschäden<br />

n Kosten für eine mindestens 25%ige Behinderung bzw. Diätverpflegung<br />

7.3.1. Katastrophenschäden<br />

ausgaben zur Beseitigung von Katastrophenschäden wie hochwasser,<br />

erdrutsch, Vermurungs-, lawinen-, Sturmschäden, Schneekatastrophen,<br />

Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, erdbeben, Felssturz<br />

oder Steinschlag sind absetzbar.<br />

7.3.2. Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung<br />

Mehraufwendungen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung<br />

sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Beträgt der Grad<br />

der Behinderung oder der Grad der erwerbsminderung mindestens 25%,<br />

so erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung in Form von Freibeträgen.<br />

Sind Sie alleinverdiener, können Sie auch die Kosten einer mindestens<br />

25%igen Behinderung des (ehe)partners geltend machen. Gleiches gilt,<br />

wenn Sie zwar keinen anspruch auf den alleinverdienerabsetzbetrag<br />

haben, aber das einkommen Ihres (ehe)partners nicht mehr als 6.000 €<br />

im Jahr beträgt (siehe Kapitel „ermittlung der Zuverdienstgrenze für den<br />

aVaB“). ebenso können Sie die Kosten einer mindestens 25%igen Behinderung<br />

für Ihr Kind, für das Sie Familienbeihilfe bekommen oder für das<br />

Ihnen der unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steuermindernd absetzen (sie he<br />

Kapitel „außergewöhnliche Belastungen bei Kindern“).<br />

76 <strong>AK</strong>-Infoservice

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