Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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6.3.2. Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen<br />
Die unten angeführten Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen<br />
Werbungskosten auch das Werbungskostenpauschale für ihre Berufsgruppe<br />
geltend machen. Sie ersparen sich dadurch das Sammeln und<br />
aufheben der Belege.<br />
Bühnenangehörige soweit sie dem Schauspielergesetz<br />
unterliegen, und auf andere auf Bühnen<br />
auftretende personen, Filmschauspieler:<br />
5% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchstens 2.628 € jährlich<br />
Bürgermeister, Stadt-, Gemeinde-,<br />
Bezirksräte in Wien<br />
Förster, Berufsjäger (im Revierdienst),<br />
Forstarbeiter ohne<br />
Motorsäge<br />
15% der Bemessungsgrundlage,<br />
mindestens 438 € jährlich, höchstens<br />
2.628 € jährlich<br />
5% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchs tens 1.752 € jährlich<br />
Forstarbeiter mit Motorsäge 10% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchstens 2.628 € jährlich<br />
Hausbesorger, die dem hausbesorgergesetz<br />
unterliegen<br />
15% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchstens 3.504 € jährlich<br />
Heimarbeiter 10% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchstens 2.628 € jährlich<br />
Journalisten, Fernsehschaffende<br />
(die regelmäßig auf dem Bildschirm<br />
erscheinen)<br />
7,5% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchstens 3.942 € jährlich<br />
Musiker, Artisten 5% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchs tens 2.628 € jährlich<br />
Vertreter 5% der Bemessungsgrundlage,<br />
höchs tens 2.190 € jährlich<br />
(keine Gegenverrechnung mit reisekostenersätzen<br />
notwendig!)<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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