Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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näheres dazu finden Sie im Kapitel „Werbungskosten ohne Anrechnung<br />
auf das Werbungskostenpauschale“.<br />
2.3. Seite 3<br />
Wenn Sie eine oder mehrere der genannten ausgaben in Kennziffer 719<br />
– 724 für den Beruf getätigt haben, die gesamt mehr als das Werbungskostenpauschale<br />
von 132 € jährlich ausmachen, können Sie diese bei der<br />
anV steuermindernd geltend machen.<br />
näheres dazu finden Sie im Kapitel „Werbungskosten mit Anrechnung<br />
auf das Werbungskostenpauschale“.<br />
Üben Sie einen der im Formular angeführten Berufe aus, können Sie entweder<br />
die tatsächlich beruflich veranlassten ausgaben geltend machen<br />
oder das Berufsgruppenpauschale.<br />
näheres dazu finden Sie im Kapitel „Werbungskostenpauschalen für<br />
bestimmte Berufsgruppen“.<br />
16 <strong>AK</strong>-Infoservice