Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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hinweis: Krankheitskosten, die mit Ihrer Behinderung nicht im Zusammenhang<br />
stehen, sind bei den Krankheitskosten mit Selbstbehalt<br />
einzutragen (siehe Kapitel „Krankheitskosten“)!<br />
7.3.2.8. Übersicht über mögliche Freibeträge<br />
Freibetrag<br />
80 <strong>AK</strong>-Infoservice<br />
Behinderte<br />
ohne<br />
Pflegegeld<br />
Behinderte<br />
mit<br />
Pflegegeld<br />
pauschaler Freibetrag bei einem Grad der<br />
Behinderung von 25% und mehr<br />
ja nein<br />
pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung ja ja<br />
Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung<br />
ja ja<br />
taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei<br />
Gehbehinderung<br />
ja ja<br />
aufwendungen für Behindertenhilfsmittel<br />
und Kosten der heilbehandlung<br />
ja ja<br />
7.4. Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern<br />
7.4.1. Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder<br />
leisten Sie unterhaltszahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich<br />
ständig im ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder unterhaltsabsetzbetrag<br />
zusteht, können Sie pro Monat und Kind 50 Euro steuermindernd<br />
geltend machen.<br />
Das gilt für unterhaltsleistungen, die Sie für ein Kind leisten, das sich ständig<br />
in einem land außerhalb des eu/eWr-raumes bzw. außerhalb der Schweiz<br />
aufhält. eWr-länder sind die eu-länder zuzüglich Island, liechtenstein,<br />
norwegen.<br />
Die existenz Ihres Kindes muss mittels Geburtsurkunde und einer amtlichen<br />
Bescheinigung der heimatbehörde des Kindes nachgewiesen werden.