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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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hinweis: Krankheitskosten, die mit Ihrer Behinderung nicht im Zusammenhang<br />

stehen, sind bei den Krankheitskosten mit Selbstbehalt<br />

einzutragen (siehe Kapitel „Krankheitskosten“)!<br />

7.3.2.8. Übersicht über mögliche Freibeträge<br />

Freibetrag<br />

80 <strong>AK</strong>-Infoservice<br />

Behinderte<br />

ohne<br />

Pflegegeld<br />

Behinderte<br />

mit<br />

Pflegegeld<br />

pauschaler Freibetrag bei einem Grad der<br />

Behinderung von 25% und mehr<br />

ja nein<br />

pauschaler Freibetrag für Diätverpflegung ja ja<br />

Freibetrag für eigenes KFZ bei Gehbehinderung<br />

ja ja<br />

taxikosten (wenn kein eigenes KFZ) bei<br />

Gehbehinderung<br />

ja ja<br />

aufwendungen für Behindertenhilfsmittel<br />

und Kosten der heilbehandlung<br />

ja ja<br />

7.4. Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern<br />

7.4.1. Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder<br />

leisten Sie unterhaltszahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich<br />

ständig im ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder unterhaltsabsetzbetrag<br />

zusteht, können Sie pro Monat und Kind 50 Euro steuermindernd<br />

geltend machen.<br />

Das gilt für unterhaltsleistungen, die Sie für ein Kind leisten, das sich ständig<br />

in einem land außerhalb des eu/eWr-raumes bzw. außerhalb der Schweiz<br />

aufhält. eWr-länder sind die eu-länder zuzüglich Island, liechtenstein,<br />

norwegen.<br />

Die existenz Ihres Kindes muss mittels Geburtsurkunde und einer amtlichen<br />

Bescheinigung der heimatbehörde des Kindes nachgewiesen werden.

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