Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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absetzbare arbeitskleidung:<br />
n arbeitsmäntel<br />
n arbeitsoveralls<br />
n Schutzhelme<br />
n Sicherheitsschuhe<br />
n uniformen<br />
n weißer arbeitsmantel<br />
nicht absetzbare Kleidung:<br />
n Blusen/hemden<br />
n röcke/hosen<br />
n anzüge<br />
Die reinigung von anerkannter arbeitskleidung kann dann abgesetzt werden,<br />
wenn sie außer haus durchgeführt wurde und Sie Belege dafür vorweisen<br />
können.<br />
6.3.1.3. Arbeitsmittel<br />
Darunter fallen arbeitsgeräte, die Sie zur ausübung Ihres Berufes benötigen,<br />
wie z. B.<br />
n Büromaterial<br />
n Computer<br />
n Musikgeräte für Musiker<br />
n Motorsäge für Forstarbeiter<br />
n taschenrechner<br />
n Werkzeuge<br />
Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />
Werkzeuge und arbeitsmittel, die bis zu 400 € kosten, können in dem<br />
Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die<br />
anschaffungskosten höher als 400 €, können sie nur verteilt über die gewöhnliche<br />
nutzungsdauer abgesetzt werden (afa).<br />
erfolgt die anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so<br />
kann im ersten und im letzten Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden<br />
(Beispiel dazu siehe Kapitel „Computer“).<br />
48 <strong>AK</strong>-Infoservice