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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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absetzbare arbeitskleidung:<br />

n arbeitsmäntel<br />

n arbeitsoveralls<br />

n Schutzhelme<br />

n Sicherheitsschuhe<br />

n uniformen<br />

n weißer arbeitsmantel<br />

nicht absetzbare Kleidung:<br />

n Blusen/hemden<br />

n röcke/hosen<br />

n anzüge<br />

Die reinigung von anerkannter arbeitskleidung kann dann abgesetzt werden,<br />

wenn sie außer haus durchgeführt wurde und Sie Belege dafür vorweisen<br />

können.<br />

6.3.1.3. Arbeitsmittel<br />

Darunter fallen arbeitsgeräte, die Sie zur ausübung Ihres Berufes benötigen,<br />

wie z. B.<br />

n Büromaterial<br />

n Computer<br />

n Musikgeräte für Musiker<br />

n Motorsäge für Forstarbeiter<br />

n taschenrechner<br />

n Werkzeuge<br />

Absetzung für Abnutzung (AfA)<br />

Werkzeuge und arbeitsmittel, die bis zu 400 € kosten, können in dem<br />

Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Sind die<br />

anschaffungskosten höher als 400 €, können sie nur verteilt über die gewöhnliche<br />

nutzungsdauer abgesetzt werden (afa).<br />

erfolgt die anschaffung nach dem 30. Juni des betreffenden Jahres, so<br />

kann im ersten und im letzten Jahr nur die halbe AfA abgesetzt werden<br />

(Beispiel dazu siehe Kapitel „Computer“).<br />

48 <strong>AK</strong>-Infoservice

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