Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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nungen ausgewiesen ist. Damit haben Sie die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage<br />
ermittelt, die auf dem Jahreslohnzettel unter der Kennziffer 245 dargestellt<br />
wird, und können Schritt für Schritt weiter berechnen wie oben<br />
dargestellt.<br />
um die <strong>Steuer</strong> der sonstigen Bezüge ausrechnen zu können, addieren Sie<br />
die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlagen für die sonstigen Bezüge (urlaubszuschuss,<br />
Weihnachtsremuneration, ...., nicht aber Beendigungsansprüche<br />
wie abfertigung, usw.) zusammen und können davon die lohnsteuer der<br />
Sonderzahlung wie oben beschrieben ermitteln.<br />
3.1. Beispiele zur Selbstberechnung der <strong>Steuer</strong><br />
Beispiel 1: Frau B. ist angestellte, alleinverdienerin mit zwei Kindern<br />
im alter von 13 und 15 Jahren für die sie Familienbeihilfe erhält. Sie<br />
hat zwei Dienstverhältnisse. Bei Dienstverhältnis a beträgt das Bruttogehalt<br />
1.730 € (14 x), bei Dienstverhältnis B beträgt das Bruttogehalt<br />
320 € (14 x).<br />
Bemessungsgrundlage laut lohnzettel a (KZ 245) 17.008,68 €<br />
+ Bemessungsgrundlage laut lohnzettel B (KZ 245) 3.840,00 €<br />
= Summe 20.848,68 €<br />
- Werbungskostenpauschale*) 132,00 €<br />
- Sonderausgabenpauschale 60,00 €<br />
- Kinderfreibetrag für zwei Kinder 440,00 €<br />
= Jahresbemessungsgrundlage 20.216,68 €<br />
(20.216,68 – 11.000) x 5.110<br />
14.000<br />
3.364,09 €<br />
= <strong>Steuer</strong> vor abzug der absetzbeträge 3.364,09 €<br />
- arbeitnehmerabsetzbetrag 54,00 €<br />
- alleinverdienerabsetzbetrag 669,00 €<br />
- Verkehrsabsetzbetrag 291,00 €<br />
= <strong>Steuer</strong> nach abzug der absetzbeträge 2.350,09 €<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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