Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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II. WaS SIe BeI Der anV GeltenD MaChen KÖnnen<br />
1. alleinverdiener-/alleinerzieherabsetzbetrag<br />
1.1. Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)<br />
Der alleinverdienerabsetzbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie<br />
n für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr<br />
Familienbeihilfe bezogen haben, und mehr als sechs Monate<br />
im Kalenderjahr in einer ehe, lebensgemeinschaft oder eingetragenen<br />
partnerschaft leben, und Ihr (ehe)partner nicht mehr als<br />
6.000 e jährlich verdient hat.<br />
1.1.1. Ermittlung der Zuverdienstgrenze für den AVAB<br />
In der Zuverdienstgrenze von 6.000 € sind enthalten:<br />
n Bruttoverdienst inklusive Sonderzahlungen (urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration,<br />
...),<br />
n abfertigungen,<br />
n pensionsabfindungen,<br />
n Sozialplanzahlungen,<br />
n Bezüge aus Dienstleistungsschecks,<br />
n Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse,<br />
n pensionsbezüge,<br />
n Bezüge aus dem Insolvenz-entgelt-Fonds,<br />
n Wochengeld.<br />
Folgende Bezüge werden jedoch nicht zur Zuverdienstgrenze hinzugerechnet:<br />
n steuerfreie Sonderzahlungen<br />
n steuerfreie Zulagen und Zuschläge (Überstundenzuschläge, Feiertags- und<br />
nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, erschwernis- und Gefahrenzulagen),<br />
n auslagenersätze,<br />
n steuerfreie reisekosten (Kilometergelder, tages- und nachtgelder),<br />
n unfallrenten,<br />
n arbeitslosengeld,<br />
n notstandshilfe,<br />
n ausbildungs- bzw. Förderbeihilfen des aMS,<br />
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