Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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4. Kinderfreibetrag<br />
Für ein Kind, für das Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe<br />
bezogen haben, steht Ihnen ab dem Jahr 2009 ein Freibetrag von<br />
220 € jährlich zu. Machen beide elternteile den Kinderfreibetrag geltend,<br />
beträgt er 132 € jährlich pro Elternteil.<br />
Steht Ihnen für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der unterhaltsabsetzbetrag<br />
zu, können Sie einen Kinderfreibetrag in höhe von 132 €<br />
jährlich geltend machen.<br />
Der Kinderfreibetrag wird im rahmen der Veranlagung berücksichtigt. In<br />
der <strong>Steuer</strong>erklärung ist die Versicherungsnummer oder die persönliche<br />
Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte jedes Kindes,<br />
für das Sie den Kinderfreibetrag geltend machen wollen, anzuführen.<br />
(Ehe)Partnerschaft mit Kind <strong>Steuer</strong>pflichtiger (Ehe)Partner<br />
alleinverdiener 220 € -<br />
beide partner verdienen 220 € -<br />
beide partner verdienen 132 € 132 €<br />
beide partner verdienen - 220 €<br />
alleinverdiener - 220 €<br />
5. Sonderausgaben<br />
Die Sonderausgaben werden in drei Gruppen eingeteilt:<br />
n Sonderausgaben mit höchstbetrag und Viertelung<br />
n Sonderausgaben ohne höchstbetrag<br />
n Sonderausgaben mit anderen höchstbeträgen<br />
32 <strong>AK</strong>-Infoservice