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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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4. Kinderfreibetrag<br />

Für ein Kind, für das Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe<br />

bezogen haben, steht Ihnen ab dem Jahr 2009 ein Freibetrag von<br />

220 € jährlich zu. Machen beide elternteile den Kinderfreibetrag geltend,<br />

beträgt er 132 € jährlich pro Elternteil.<br />

Steht Ihnen für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der unterhaltsabsetzbetrag<br />

zu, können Sie einen Kinderfreibetrag in höhe von 132 €<br />

jährlich geltend machen.<br />

Der Kinderfreibetrag wird im rahmen der Veranlagung berücksichtigt. In<br />

der <strong>Steuer</strong>erklärung ist die Versicherungsnummer oder die persönliche<br />

Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte jedes Kindes,<br />

für das Sie den Kinderfreibetrag geltend machen wollen, anzuführen.<br />

(Ehe)Partnerschaft mit Kind <strong>Steuer</strong>pflichtiger (Ehe)Partner<br />

alleinverdiener 220 € -<br />

beide partner verdienen 220 € -<br />

beide partner verdienen 132 € 132 €<br />

beide partner verdienen - 220 €<br />

alleinverdiener - 220 €<br />

5. Sonderausgaben<br />

Die Sonderausgaben werden in drei Gruppen eingeteilt:<br />

n Sonderausgaben mit höchstbetrag und Viertelung<br />

n Sonderausgaben ohne höchstbetrag<br />

n Sonderausgaben mit anderen höchstbeträgen<br />

32 <strong>AK</strong>-Infoservice

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