Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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7.2.4. Sonstige außergewöhnliche Belastungen<br />
7.2.4.1. Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege<br />
bzw. Betreuung<br />
Werden diese aufwendungen ganz oder zum teil von unterhaltsverpflichteten<br />
(z. B. von Kindern oder vom lebensgefährten) getragen, werden sie<br />
bei den sonstigen außergewöhnlichen Belastungen ins Formular eingetragen<br />
und unterliegen dem Selbstbehalt.<br />
erfolgt die unterbringung in einem alters- oder pflegeheim lediglich aus<br />
altersgründen, sind die dafür anfallenden Kosten nicht absetzbar. abschreiben<br />
können Sie die Kosten für ein alters- oder pflegeheim dann,<br />
wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit<br />
aufwendungen verursachen. Dies wird bereits bei Bezug<br />
von pflegegeld ab der Stufe 1 anerkannt. Diesfalls sind die Kosten der<br />
unterbringung inklusive Verpflegung (heimkosten) absetzbar. Davon wird<br />
Ihnen die Finanz die sogenannte haushaltsersparnis in höhe von 5,23 €<br />
täglich (156,96 € monatlich) abziehen. ebenso sind öffentliche Zuschüsse<br />
für pflege- und hilfsbedürftigkeit (z. B. pflegegeld, Blindenzulage) von<br />
den heimkosten abzuziehen. Die haushaltsersparnis in höhe von 5,23 €<br />
täglich bzw. 156,96 € monatlich ist abzuziehen.<br />
Werden die Kosten für ein alters- oder pflegeheim von einem alleinverdiener<br />
für den behinderten (ehe-)partner übernommen, so werden diese<br />
ebenfalls ohne Selbstbehalt berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn Sie zwar<br />
keinen anspruch auf den alleinverdienerabsetzbetrag haben, aber das<br />
einkommen Ihres (ehe)partners nicht mehr als 6.000 € im Jahr beträgt<br />
(siehe Kapitel „ermittlung der Zuverdienstgrenze für den aVaB“).<br />
7.2.4.2. Unterhaltsleistungen<br />
unterhaltsleistungen für angehörige sind nur dann absetzbar, wenn die<br />
Kosten für den unterhaltsberechtigten selber eine außergewöhnliche Belastung<br />
darstellen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Kinder für mittellose<br />
eltern Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden übernehmen,<br />
oder wenn eltern Krankheitskosten für die Kinder bezahlen.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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