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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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7.2.4. Sonstige außergewöhnliche Belastungen<br />

7.2.4.1. Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege<br />

bzw. Betreuung<br />

Werden diese aufwendungen ganz oder zum teil von unterhaltsverpflichteten<br />

(z. B. von Kindern oder vom lebensgefährten) getragen, werden sie<br />

bei den sonstigen außergewöhnlichen Belastungen ins Formular eingetragen<br />

und unterliegen dem Selbstbehalt.<br />

erfolgt die unterbringung in einem alters- oder pflegeheim lediglich aus<br />

altersgründen, sind die dafür anfallenden Kosten nicht absetzbar. abschreiben<br />

können Sie die Kosten für ein alters- oder pflegeheim dann,<br />

wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit<br />

aufwendungen verursachen. Dies wird bereits bei Bezug<br />

von pflegegeld ab der Stufe 1 anerkannt. Diesfalls sind die Kosten der<br />

unterbringung inklusive Verpflegung (heimkosten) absetzbar. Davon wird<br />

Ihnen die Finanz die sogenannte haushaltsersparnis in höhe von 5,23 €<br />

täglich (156,96 € monatlich) abziehen. ebenso sind öffentliche Zuschüsse<br />

für pflege- und hilfsbedürftigkeit (z. B. pflegegeld, Blindenzulage) von<br />

den heimkosten abzuziehen. Die haushaltsersparnis in höhe von 5,23 €<br />

täglich bzw. 156,96 € monatlich ist abzuziehen.<br />

Werden die Kosten für ein alters- oder pflegeheim von einem alleinverdiener<br />

für den behinderten (ehe-)partner übernommen, so werden diese<br />

ebenfalls ohne Selbstbehalt berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn Sie zwar<br />

keinen anspruch auf den alleinverdienerabsetzbetrag haben, aber das<br />

einkommen Ihres (ehe)partners nicht mehr als 6.000 € im Jahr beträgt<br />

(siehe Kapitel „ermittlung der Zuverdienstgrenze für den aVaB“).<br />

7.2.4.2. Unterhaltsleistungen<br />

unterhaltsleistungen für angehörige sind nur dann absetzbar, wenn die<br />

Kosten für den unterhaltsberechtigten selber eine außergewöhnliche Belastung<br />

darstellen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Kinder für mittellose<br />

eltern Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden übernehmen,<br />

oder wenn eltern Krankheitskosten für die Kinder bezahlen.<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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