Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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2.2. Vorlageantrag<br />
Ist die Berufungsvorentscheidung (= antwort auf Ihre Berufung) nicht richtig,<br />
können Sie innerhalb eines Monats eine Vorlage der Berufung an den<br />
unabhängigen Finanzsenat (uFS) beantragen. Über den Vorlageantrag<br />
kann die 1. Instanz (= das Finanzamt) nur dann selber entscheiden, wenn<br />
Ihr antrag positiv erledigt wird. Ist dies nicht der Fall, muss Ihr antrag<br />
an den uFS weitergegeben werden. Sollte der uFS wiederum gegen Ihre<br />
rechtsmeinung entscheiden, besteht nur mehr die Möglichkeit innerhalb<br />
von sechs Wochen eine kostenpflichtige Beschwerde beim Verwaltungs-<br />
oder Verfassungsgerichtshof einzubringen. Dazu benötigen Sie allerdings<br />
einen rechtsanwalt oder <strong>Steuer</strong>berater.<br />
Muster: Vorlageantrag, weil Krankheitskosten nicht richtig berücksichtigt<br />
wurden<br />
Frau M. hat bei der anV Kosten der heilbehandlung in höhe von 362 €<br />
geltend gemacht, diese aber leider falsch ins Formular eingetragen.<br />
Sie hat den Betrag bei den außergewöhnlichen Belastungen mit<br />
Selbstbehalt Krankheitskosten eingetragen. Deswegen hat sie gegen<br />
den Bescheid in 1. Instanz berufen. Das Finanzamt hat mittels Berufungsvorentscheidung<br />
die Berücksichtigung des geltend gemachten<br />
aufwandes als Kosten der heilbehandlung abgewiesen.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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