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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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2.2. Vorlageantrag<br />

Ist die Berufungsvorentscheidung (= antwort auf Ihre Berufung) nicht richtig,<br />

können Sie innerhalb eines Monats eine Vorlage der Berufung an den<br />

unabhängigen Finanzsenat (uFS) beantragen. Über den Vorlageantrag<br />

kann die 1. Instanz (= das Finanzamt) nur dann selber entscheiden, wenn<br />

Ihr antrag positiv erledigt wird. Ist dies nicht der Fall, muss Ihr antrag<br />

an den uFS weitergegeben werden. Sollte der uFS wiederum gegen Ihre<br />

rechtsmeinung entscheiden, besteht nur mehr die Möglichkeit innerhalb<br />

von sechs Wochen eine kostenpflichtige Beschwerde beim Verwaltungs-<br />

oder Verfassungsgerichtshof einzubringen. Dazu benötigen Sie allerdings<br />

einen rechtsanwalt oder <strong>Steuer</strong>berater.<br />

Muster: Vorlageantrag, weil Krankheitskosten nicht richtig berücksichtigt<br />

wurden<br />

Frau M. hat bei der anV Kosten der heilbehandlung in höhe von 362 €<br />

geltend gemacht, diese aber leider falsch ins Formular eingetragen.<br />

Sie hat den Betrag bei den außergewöhnlichen Belastungen mit<br />

Selbstbehalt Krankheitskosten eingetragen. Deswegen hat sie gegen<br />

den Bescheid in 1. Instanz berufen. Das Finanzamt hat mittels Berufungsvorentscheidung<br />

die Berücksichtigung des geltend gemachten<br />

aufwandes als Kosten der heilbehandlung abgewiesen.<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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