Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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hinweis: erhalten Sie mehrere pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung<br />
(z. B. eigen- und Witwenpension), werden diese bereits<br />
gemeinsam von der auszahlenden Stelle versteuert. Gleiches<br />
gilt bei Bezug von gesetzlicher pension und pension aus einer pensionskasse.<br />
anders ist dies jedoch, wenn Sie eine gesetzliche und eine private<br />
pension (Betriebspension) erhalten. hier wird nur auf freiwilliger Basis<br />
gemeinsam versteuert. Werden die pensionen jedoch nicht gemeinsam<br />
versteuert, sind Sie verpflichtet im Folgejahr die anV bis<br />
30. 9. einzureichen.<br />
Das Gleiche gilt, wenn Sie zur pension dazuverdienen.<br />
4. effektivsteuertabelle<br />
Wollen Sie direkt von Ihrem Monatsbezug die lohnsteuer berechnen,<br />
können Sie hierzu die sogenannte effektivsteuertabelle verwenden. als<br />
Basis verwenden Sie die lohnsteuerbemessungsgrundlage Ihrer lohn-/<br />
Gehaltsabrechnung bzw. der pensionsauszahlung. Dieser Betrag ist mit<br />
dem prozentsatz der entsprechenden Stufe zu multiplizieren. Vom ergebnis<br />
ist der entsprechende abzugsbetrag – je nachdem, ob Sie alleinverdiener/alleinerzieher<br />
sind, und gestaffelt nach der anzahl der Kinder, für<br />
die Sie mehr als 6 Monate im Kalender Familienbeihilfe bezogen haben<br />
– abzuziehen. Die errechnete lohnsteuer ist auf ganze Cent kaufmännisch<br />
zu runden.<br />
1. Arbeitnehmer<br />
Monatslohnsteuertabelle <strong>2011</strong><br />
Lohnsteuerbemes-<br />
ohne<br />
Alleinverdiener oder Alleinerzieher<br />
sungsgrundlage %-Satz aV/aeaB o. Kind 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder<br />
von bis Abzug<br />
abzug mit aVaB oder aeaB *)<br />
1.011,44 0,00000% 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000<br />
1.011,45 2.099,33 36,50000% 369,173 399,507 410,340 424,923 443,256 461,589 479,922<br />
2.099,34 5.016,00 43,21429% 510,129 540,462 551,295 565,879 584,212 602,545 620,878<br />
über 5.016,00 50,00000% 850,500 880,833 891,667 906,250 924,583 942,916 961,249<br />
*) Für jedes weitere Kind erhöht sich der abzug um 18,333 e.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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