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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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7.4.4.2. Behinderung ab 25% bis 49%<br />

liegt der Grad der Behinderung Ihres Kindes in diesem Bereich, so können<br />

Sie die Krankheitskosten wie in Kapitel „außergewöhnliche Belastung<br />

bei Behinderung“ angegeben geltend machen. ein eventuell erhaltenes<br />

pflegegeld wird mit dem pauschalen Freibetrag aufgrund der Behinderung<br />

gegenverrechnet.<br />

7.4.4.3. Behinderung ab 50%<br />

ab einem Behinderungsgrad Ihres Kindes von 50%, besteht anspruch auf<br />

erhöhte Familienbeihilfe. In diesem Fall können Sie entweder die tatsächlichen<br />

aufwendungen abzüglich des pflegegeldes geltend machen, oder<br />

einen Freibetrag von 262 € monatlich, bei dem das pflegegeld gegengerechnet<br />

wird. Zusätzlich zum monatlichen Freibetrag können die aufwendungen<br />

für hilfsmittel sowie die Kosten der heilbehandlung geltend<br />

gemacht werden. ebenso absetzbar sind die aufwendungen für eine Sonder-<br />

oder pflegeschule oder für eine Behindertenwerkstätte. Ist Ihr Kind<br />

in einem Vollinternat untergebracht, muss der Freibetrag von 262 € pro<br />

Internatstag um 1/30 vermindert werden.<br />

hinweis: haben Sie und Ihr partner anspruch auf den pauschbetrag<br />

für Ihr Kind (z. B. Sie sind beide erwerbstätig), dann können Sie diesen<br />

im Verhältnis der Kostentragung aufteilen.<br />

84 <strong>AK</strong>-Infoservice

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