Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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7.4.4.2. Behinderung ab 25% bis 49%<br />
liegt der Grad der Behinderung Ihres Kindes in diesem Bereich, so können<br />
Sie die Krankheitskosten wie in Kapitel „außergewöhnliche Belastung<br />
bei Behinderung“ angegeben geltend machen. ein eventuell erhaltenes<br />
pflegegeld wird mit dem pauschalen Freibetrag aufgrund der Behinderung<br />
gegenverrechnet.<br />
7.4.4.3. Behinderung ab 50%<br />
ab einem Behinderungsgrad Ihres Kindes von 50%, besteht anspruch auf<br />
erhöhte Familienbeihilfe. In diesem Fall können Sie entweder die tatsächlichen<br />
aufwendungen abzüglich des pflegegeldes geltend machen, oder<br />
einen Freibetrag von 262 € monatlich, bei dem das pflegegeld gegengerechnet<br />
wird. Zusätzlich zum monatlichen Freibetrag können die aufwendungen<br />
für hilfsmittel sowie die Kosten der heilbehandlung geltend<br />
gemacht werden. ebenso absetzbar sind die aufwendungen für eine Sonder-<br />
oder pflegeschule oder für eine Behindertenwerkstätte. Ist Ihr Kind<br />
in einem Vollinternat untergebracht, muss der Freibetrag von 262 € pro<br />
Internatstag um 1/30 vermindert werden.<br />
hinweis: haben Sie und Ihr partner anspruch auf den pauschbetrag<br />
für Ihr Kind (z. B. Sie sind beide erwerbstätig), dann können Sie diesen<br />
im Verhältnis der Kostentragung aufteilen.<br />
84 <strong>AK</strong>-Infoservice