Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Kosten für Verpflegung und unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten<br />
zum und vom Ferienlager sowie nachhilfeunterricht sind nicht absetzbar.<br />
Pädagogisch qualifizierte Person<br />
Die Betreuungsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für<br />
Betreuungspersonen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten<br />
21. Lebensjahr ist der Nachweis einer Ausbildung im Mindestausmaß<br />
von 16 Stunden notwendig. ab dem 22. lebensjahr ist ein<br />
8-Stundenkurs zu absolvieren. auch au-pair-Kräfte haben einen 8- oder<br />
16-Stundenkurs innerhalb der ersten beiden Monate in Österreich zu absolvieren.<br />
Die erfahrung durch einen früheren au-pair-aufenthalt reicht als<br />
nachweis nicht aus.<br />
Der 8- bzw. 16-Stundenkurs umfasst eine ausbildung in frühkindlicher erziehung<br />
und ernährung. Kurse mit dementsprechenden Inhalt können Sie<br />
beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erfragen.<br />
teilen sich die elternteile die Betreuungsaufwendungen für ein Kind, können<br />
die Kosten im Verhältnis der Kostentragung aufgeteilt werden.<br />
Beispiel: Die Mutter und der Vater eines Kindes tragen je 50% des<br />
Betreuungsaufwandes für ihr Kind. In dem Fall kann jeder je 50%<br />
der Betreuungsaufwendungen bei der anV geltend machen, gesamt<br />
jedoch höchstens 2.300 €.<br />
Sind Sie alleinerzieherIn und Ihr Kind ist älter als 10 Jahre, dann können<br />
Sie die Kinderbetreuungskosten bei außergewöhnlichen Belastungen mit<br />
Selbstbehalt geltend machen.<br />
7.4.3. Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung<br />
eines Kindes<br />
Besteht im einzugsbereich Ihres Wohnortes keine entsprechende ausbildungsmöglichkeit<br />
und Ihr Kind muss eine auswärtige Schule, universität<br />
oder lehrstelle besuchen, dann können Sie für jedes angefangene Monat<br />
einen Freibetrag von 110 € monatlich geltend machen. Dauert die ausbildung<br />
das ganze Kalenderjahr, erhalten Sie den Freibetrag auch für die<br />
Ferienzeit.<br />
82 <strong>AK</strong>-Infoservice