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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Kosten für Verpflegung und unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten<br />

zum und vom Ferienlager sowie nachhilfeunterricht sind nicht absetzbar.<br />

Pädagogisch qualifizierte Person<br />

Die Betreuungsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für<br />

Betreuungspersonen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten<br />

21. Lebensjahr ist der Nachweis einer Ausbildung im Mindestausmaß<br />

von 16 Stunden notwendig. ab dem 22. lebensjahr ist ein<br />

8-Stundenkurs zu absolvieren. auch au-pair-Kräfte haben einen 8- oder<br />

16-Stundenkurs innerhalb der ersten beiden Monate in Österreich zu absolvieren.<br />

Die erfahrung durch einen früheren au-pair-aufenthalt reicht als<br />

nachweis nicht aus.<br />

Der 8- bzw. 16-Stundenkurs umfasst eine ausbildung in frühkindlicher erziehung<br />

und ernährung. Kurse mit dementsprechenden Inhalt können Sie<br />

beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erfragen.<br />

teilen sich die elternteile die Betreuungsaufwendungen für ein Kind, können<br />

die Kosten im Verhältnis der Kostentragung aufgeteilt werden.<br />

Beispiel: Die Mutter und der Vater eines Kindes tragen je 50% des<br />

Betreuungsaufwandes für ihr Kind. In dem Fall kann jeder je 50%<br />

der Betreuungsaufwendungen bei der anV geltend machen, gesamt<br />

jedoch höchstens 2.300 €.<br />

Sind Sie alleinerzieherIn und Ihr Kind ist älter als 10 Jahre, dann können<br />

Sie die Kinderbetreuungskosten bei außergewöhnlichen Belastungen mit<br />

Selbstbehalt geltend machen.<br />

7.4.3. Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung<br />

eines Kindes<br />

Besteht im einzugsbereich Ihres Wohnortes keine entsprechende ausbildungsmöglichkeit<br />

und Ihr Kind muss eine auswärtige Schule, universität<br />

oder lehrstelle besuchen, dann können Sie für jedes angefangene Monat<br />

einen Freibetrag von 110 € monatlich geltend machen. Dauert die ausbildung<br />

das ganze Kalenderjahr, erhalten Sie den Freibetrag auch für die<br />

Ferienzeit.<br />

82 <strong>AK</strong>-Infoservice

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