Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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3. Selbstberechnung der <strong>Steuer</strong><br />
um Ihre Jahressteuer selbst berechnen zu können, müssen Sie zuerst die<br />
<strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage ermitteln. haben Sie einen Jahreslohnzettel<br />
(Formular l16) zur hand, finden Sie die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage unter<br />
der Kennzahl 245:<br />
Kennzahl 245<br />
- Werbungskosten, mind. das pauschale in höhe von 132 €<br />
(außer pensionisten!)<br />
- Sonderausgaben, mind. das pauschale in höhe von 60 €<br />
- außergewöhnliche Belastungen<br />
= einkommen<br />
auf das so ermittelte einkommen wenden Sie den <strong>Steuer</strong>tarif an und ziehen<br />
anschließend die Ihnen zustehenden absetzbeträge ab.<br />
Zur Jahressteuer ist die <strong>Steuer</strong> der begünstigten sonstigen Bezüge (Sonderzahlungen)<br />
hinzuzurechnen. Die sonstigen Bezüge entnehmen Sie der<br />
Kennzahl 220 des Jahreslohnzettels.<br />
Wenn das Jahressechstel höchstens 2.100 € beträgt, so fällt keine <strong>Steuer</strong><br />
darauf an.<br />
Kennzahl 220<br />
- Kennzahl 225 (= Sozialversicherung der sonstigen Bezüge)<br />
- 620 € jährlicher <strong>Steuer</strong>freibetrag bei den sonstigen Bezügen<br />
= <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge<br />
Die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge versteuern Sie<br />
mit 6% und rechnen den Betrag zur Jahressteuer hinzu und vergleichen<br />
den nun ermittelten Betrag mit der lohnsteuer (Kennzahl 260) von Ihrem<br />
Jahreslohnzettel. Die Differenz ergibt dann Ihr <strong>Steuer</strong>guthaben oder Ihre<br />
<strong>Steuer</strong>schuld.<br />
haben Sie keinen Jahreslohnzettel zur hand, summieren Sie einfach die<br />
monatliche <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage, die auf Ihren Gehaltsabrech-<br />
102 <strong>AK</strong>-Infoservice