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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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3. Selbstberechnung der <strong>Steuer</strong><br />

um Ihre Jahressteuer selbst berechnen zu können, müssen Sie zuerst die<br />

<strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage ermitteln. haben Sie einen Jahreslohnzettel<br />

(Formular l16) zur hand, finden Sie die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage unter<br />

der Kennzahl 245:<br />

Kennzahl 245<br />

- Werbungskosten, mind. das pauschale in höhe von 132 €<br />

(außer pensionisten!)<br />

- Sonderausgaben, mind. das pauschale in höhe von 60 €<br />

- außergewöhnliche Belastungen<br />

= einkommen<br />

auf das so ermittelte einkommen wenden Sie den <strong>Steuer</strong>tarif an und ziehen<br />

anschließend die Ihnen zustehenden absetzbeträge ab.<br />

Zur Jahressteuer ist die <strong>Steuer</strong> der begünstigten sonstigen Bezüge (Sonderzahlungen)<br />

hinzuzurechnen. Die sonstigen Bezüge entnehmen Sie der<br />

Kennzahl 220 des Jahreslohnzettels.<br />

Wenn das Jahressechstel höchstens 2.100 € beträgt, so fällt keine <strong>Steuer</strong><br />

darauf an.<br />

Kennzahl 220<br />

- Kennzahl 225 (= Sozialversicherung der sonstigen Bezüge)<br />

- 620 € jährlicher <strong>Steuer</strong>freibetrag bei den sonstigen Bezügen<br />

= <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge<br />

Die <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge versteuern Sie<br />

mit 6% und rechnen den Betrag zur Jahressteuer hinzu und vergleichen<br />

den nun ermittelten Betrag mit der lohnsteuer (Kennzahl 260) von Ihrem<br />

Jahreslohnzettel. Die Differenz ergibt dann Ihr <strong>Steuer</strong>guthaben oder Ihre<br />

<strong>Steuer</strong>schuld.<br />

haben Sie keinen Jahreslohnzettel zur hand, summieren Sie einfach die<br />

monatliche <strong>Steuer</strong>bemessungsgrundlage, die auf Ihren Gehaltsabrech-<br />

102 <strong>AK</strong>-Infoservice

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