Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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3. Vorsteuer<br />
als umsatzsteuerpflichtiger unternehmer können Sie die von anderen unternehmern<br />
in einer rechnung gesondert ausgewiesene umsatzsteuer als<br />
Vorsteuer abziehen.<br />
Beispiel: herr C. ist selbstständig tätig und kauft sich für diese tätigkeit<br />
einen pC. Der pC kostet brutto 1.800 € (= 1.500 € + 300 €<br />
umsatzsteuer). In diesem Fall kann er von der an das Finanzamt zu<br />
zahlenden umsatzsteuer 300 € als Vorsteuer abziehen. Ist die Vorsteuer<br />
höher als die abzuführende umsatzsteuer, führt dies zu einer<br />
Gutschrift.<br />
3.1. Vorsteuerpauschalierung<br />
unternehmer können die Vorsteuer mit einem Durchschnittssatz von 1,8%<br />
(höchstens 3.960 €) des Gesamtumsatzes aus selbstständiger und gewerblicher<br />
tätigkeit berechnen.<br />
Beispiel:<br />
Gesamtumsatz netto: 36.400,00 €<br />
Vorsteuerpauschale 1,8%: 655,20 €<br />
nehmen Sie die Vorsteuerpauschalierung in anspruch, können Sie natürlich<br />
die tatsächlichen Vorsteuern nicht mehr abziehen. es gibt jedoch<br />
folgende ausnahmen:<br />
n Vorsteuerbeträge für lieferungen von Wirtschaftsgütern des anlagenvermögens,<br />
die der abnutzung unterliegen und deren anschaffungskosten<br />
1.100 € übersteigen.<br />
n Vorsteuerbeträge für sonstige leistungen in Zusammenhang mit der<br />
herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des anlagevermögens,<br />
deren herstellungskosten 1.100 € übersteigen.<br />
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