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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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3. Vorsteuer<br />

als umsatzsteuerpflichtiger unternehmer können Sie die von anderen unternehmern<br />

in einer rechnung gesondert ausgewiesene umsatzsteuer als<br />

Vorsteuer abziehen.<br />

Beispiel: herr C. ist selbstständig tätig und kauft sich für diese tätigkeit<br />

einen pC. Der pC kostet brutto 1.800 € (= 1.500 € + 300 €<br />

umsatzsteuer). In diesem Fall kann er von der an das Finanzamt zu<br />

zahlenden umsatzsteuer 300 € als Vorsteuer abziehen. Ist die Vorsteuer<br />

höher als die abzuführende umsatzsteuer, führt dies zu einer<br />

Gutschrift.<br />

3.1. Vorsteuerpauschalierung<br />

unternehmer können die Vorsteuer mit einem Durchschnittssatz von 1,8%<br />

(höchstens 3.960 €) des Gesamtumsatzes aus selbstständiger und gewerblicher<br />

tätigkeit berechnen.<br />

Beispiel:<br />

Gesamtumsatz netto: 36.400,00 €<br />

Vorsteuerpauschale 1,8%: 655,20 €<br />

nehmen Sie die Vorsteuerpauschalierung in anspruch, können Sie natürlich<br />

die tatsächlichen Vorsteuern nicht mehr abziehen. es gibt jedoch<br />

folgende ausnahmen:<br />

n Vorsteuerbeträge für lieferungen von Wirtschaftsgütern des anlagenvermögens,<br />

die der abnutzung unterliegen und deren anschaffungskosten<br />

1.100 € übersteigen.<br />

n Vorsteuerbeträge für sonstige leistungen in Zusammenhang mit der<br />

herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des anlagevermögens,<br />

deren herstellungskosten 1.100 € übersteigen.<br />

118 <strong>AK</strong>-Infoservice

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