07.02.2013 Aufrufe

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bedingung dafür, dass Sie ausgaben für Wohnraumsanierung steuermindernd<br />

geltend machen können, ist, dass die arbeiten von einem befugten<br />

Unternehmer durchgeführt werden. Wenn Sie (oder ein Freund, Bekannter,<br />

nachbar, ...) die arbeiten selbst durchführen, ist es nicht möglich, die<br />

Materialkosten von der <strong>Steuer</strong> abzuschreiben.<br />

abzugsfähig ist die Sanierung von Wohnraum nur dann, wenn Sie den<br />

Auftrag zur Sanierung an befugte unternehmer selbst erteilt haben.<br />

eventuell über die Miete verrechnete Kosten für Wohnraumsanierung sind<br />

hingegen nicht absetzbar.<br />

nicht als Kosten der Wohnraumsanierung absetzbar sind:<br />

n laufende Wartungsarbeiten,<br />

n reparaturen (auch wenn diese nicht jährlich anfallen),<br />

n erneuerung des Bodenbelages ohne erneuerung des unterbodens,<br />

n ausmalen und tapezieren der räume,<br />

n austausch beschädigter Fensterscheiben, türschnallen, türschlösser,<br />

n türensanierung durch neubeschichtung vorhandener türen,<br />

n Installation von alarmanlagen jeglicher art (rauchwarnmelder, Bewegungsmelder,<br />

Kameras, Sirenen, usw.).<br />

5.1.3. Junge Aktien, Wandelschuldverschreibungen und Genussscheine<br />

Junge aktien einschließlich Wohnsparaktien, Wandelschuldverschreibungen<br />

bzw. partizipationsrechte zur Förderung des Wohnbaus und<br />

Genussscheine müssen bei einer inländischen Bank gegen sofortige<br />

Zahlung des ausgabebetrages der jungen aktien oder der vollen anschaffungskosten<br />

der Genussscheine erworben werden. Genussscheine<br />

und Wandelschuldverschreibungen müssen 10 Jahre ab Anschaffung in<br />

einem Bankdepot hinterlegt werden. Von der Bank wird eine Bescheinigung<br />

über die höhe der bezahlten Beträge und die tatsache der hinterlegung<br />

ausgestellt.<br />

Wird die 10-Jahresfrist nicht eingehalten (vorzeitiger Verkauf), kann die<br />

nachversteuerung durch ersatzbeschaffung innerhalb eines Jahres vermieden<br />

werden. Die als ersatz angeschafften Wertpapiere können nicht<br />

abgesetzt werden.<br />

Diese regelung gilt nur für bis zum 31. 12. 2010 angeschaffte Wertpapiere!<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!