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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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5.1.1. Personenversicherungen<br />

Beiträge für personenversicherungen können Sie dann von der <strong>Steuer</strong> absetzen,<br />

wenn Sie den Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen<br />

abgeschlossen haben, das in Österreich Sitz oder Geschäftsleitung<br />

hat, oder die erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich erteilt<br />

bekommen hat. Darunter fallen auch Versicherungen aus den eWr-/eu-<br />

Staaten.<br />

Zu den absetzbaren personenversicherungen zählen folgende:<br />

n freiwillige Krankenversicherung,<br />

n freiwillige unfallversicherung (auch Insassenunfallversicherung),<br />

n freiwillige pensionsversicherung, sofern für die Beiträge nicht eine<br />

prämie nach § 108a eStG (siehe „prämienbegünstigte pensionsvorsorge“)<br />

in anspruch genommen worden ist,<br />

n lebensversicherung auf ableben (auch Kreditrestschuldversicherung)<br />

n Kapitalversicherung auf er- und ableben, wenn der Versicherungsvertrag<br />

vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde,<br />

n rentenversicherung mit einer mindestens auf die lebensdauer zahlbare<br />

rente,<br />

n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse,<br />

n pensionskasse, sofern für die Beiträge nicht eine prämie nach § 108a<br />

eStG (siehe „prämienbegünstigte pensionsvorsorge“) in anspruch genommen<br />

worden ist,<br />

n freiwillige höherversicherung im rahmen der gesetzlichen pensionsversicherung,<br />

n pflegeversicherungen, die entweder den Charakter einer Kranken- (ersatz<br />

von Sachleistungen oder taggeld) oder einer rentenversicherung<br />

(lebenslängliche rentenzahlung ab dem eintritt der pflegebedürftigkeit)<br />

haben.<br />

5.1.1.1. Lebensversicherungen<br />

lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich entweder<br />

um eine reine Ablebensversicherung handelt, oder wenn eine mindestens<br />

auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.<br />

Er- und Ablebensversicherungen, bei denen es zu einer Kapitalauszahlung<br />

kommt, sind nur dann absetzbar, wenn der Versicherungsvertrag vor<br />

dem 1. 6. 1996 abgeschlossen wurde.<br />

34 <strong>AK</strong>-Infoservice

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