Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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5.1.1. Personenversicherungen<br />
Beiträge für personenversicherungen können Sie dann von der <strong>Steuer</strong> absetzen,<br />
wenn Sie den Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen<br />
abgeschlossen haben, das in Österreich Sitz oder Geschäftsleitung<br />
hat, oder die erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich erteilt<br />
bekommen hat. Darunter fallen auch Versicherungen aus den eWr-/eu-<br />
Staaten.<br />
Zu den absetzbaren personenversicherungen zählen folgende:<br />
n freiwillige Krankenversicherung,<br />
n freiwillige unfallversicherung (auch Insassenunfallversicherung),<br />
n freiwillige pensionsversicherung, sofern für die Beiträge nicht eine<br />
prämie nach § 108a eStG (siehe „prämienbegünstigte pensionsvorsorge“)<br />
in anspruch genommen worden ist,<br />
n lebensversicherung auf ableben (auch Kreditrestschuldversicherung)<br />
n Kapitalversicherung auf er- und ableben, wenn der Versicherungsvertrag<br />
vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde,<br />
n rentenversicherung mit einer mindestens auf die lebensdauer zahlbare<br />
rente,<br />
n freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse,<br />
n pensionskasse, sofern für die Beiträge nicht eine prämie nach § 108a<br />
eStG (siehe „prämienbegünstigte pensionsvorsorge“) in anspruch genommen<br />
worden ist,<br />
n freiwillige höherversicherung im rahmen der gesetzlichen pensionsversicherung,<br />
n pflegeversicherungen, die entweder den Charakter einer Kranken- (ersatz<br />
von Sachleistungen oder taggeld) oder einer rentenversicherung<br />
(lebenslängliche rentenzahlung ab dem eintritt der pflegebedürftigkeit)<br />
haben.<br />
5.1.1.1. Lebensversicherungen<br />
lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich entweder<br />
um eine reine Ablebensversicherung handelt, oder wenn eine mindestens<br />
auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.<br />
Er- und Ablebensversicherungen, bei denen es zu einer Kapitalauszahlung<br />
kommt, sind nur dann absetzbar, wenn der Versicherungsvertrag vor<br />
dem 1. 6. 1996 abgeschlossen wurde.<br />
34 <strong>AK</strong>-Infoservice