Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Einmalprämie<br />
Zahlen Sie die Versicherungsprämie auf einmal, so können Sie diese auf<br />
antrag zu jeweils einem Zehntel in zehn aufeinander folgenden Jahren bei<br />
der anV geltend machen.<br />
Nachversteuerung<br />
Zu einer nachversteuerung der von Ihnen bei der anV geltend gemachten<br />
Versicherungsprämien kommt es dann, wenn Sie die ansprüche aus dem<br />
Versicherungsvertrag abtreten oder rückkaufen.<br />
Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet dem Wohnsitzfinanzamt<br />
innerhalb eines Monats mitzuteilen, wenn der Grund für eine nachversteuerung<br />
gegeben ist.<br />
Die nachversteuerung erfolgt mit einem einheitlichen <strong>Steuer</strong>satz von 30<br />
Prozent der seinerzeit abgesetzten Beträge.<br />
5.1.1.2. Freiwillige Pensionsversicherung, Pensionskasse<br />
Beiträge zu einer freiwilligen pensionsversicherung und arbeitnehmerbeiträge<br />
zu pensionskassen sind im rahmen der personenversicherung<br />
absetzbar, sofern für die Beiträge nicht eine prämie nach § 108a einkommensteuergesetz<br />
(eStG) in anspruch genommen worden ist.<br />
prämien nach § 108a eStG bekommen Sie für eine „prämienbegünstigte<br />
pensionsvorsorge“ und für eine „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“.<br />
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge<br />
Die prämienbegünstigte pensionsvorsorge wurde im Jahr 2000 eingeführt<br />
und gilt für Verträge, die vor dem 1. 1. 2004 abgeschlossen worden sind.<br />
Bei einzahlungen in eine pensionskasse kann diese prämie weiterhin in<br />
anspruch genommen werden.<br />
Die pensionsleistung, die auf die prämienbegünstigten Zahlungen (bis<br />
maximal 1.000 e) entfällt, ist steuerfrei.<br />
Bei arbeitnehmerbeiträgen zu einer pensionskasse und Beiträgen für die<br />
freiwillige höherversicherung in der gesetzlichen pensionsversicherung<br />
besteht ein Wahlrecht, inwieweit Sie die Beiträge als Sonderausgabe bei<br />
der anV geltend machen möchten oder die prämienbegünstigung nach<br />
§ 108a eStG in anspruch nehmen.<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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