Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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5.2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag<br />
Die folgenden Sonderausgaben können ohne Berücksichtigung des Sonderausgabenpauschales<br />
und eines höchstbetrages in voller höhe bei der<br />
anV abgeschrieben werden:<br />
n Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />
pensionsversicherung und nachkauf von Schulzeiten<br />
n renten und dauernde lasten<br />
n <strong>Steuer</strong>beratungskosten<br />
5.2.1. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf<br />
von Schulzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung<br />
Versichern Sie sich in beitragsfreien Zeiträumen freiwillig in der pensionsversicherung<br />
weiter, oder kaufen Sie Schulzeiten für die pension nach,<br />
können Sie diese Beiträge in voller höhe bei der anV steuermindernd<br />
abschreiben.<br />
5.2.2. Renten und dauernde Lasten<br />
unter renten versteht man regelmäßig wiederkehrende leistungen, deren<br />
Dauer von dem eintritt eines unbestimmten ereignisses, vor allem dem<br />
tod einer person, abhängt (z. B. leib-, Schadens- oder unfallrenten).<br />
Während renten Geld oder andere vertretbare Sachen zum Inhalt haben,<br />
können dauernde lasten in leistungen anderer art bestehen. es muss<br />
sich um leistungen handeln, die eine Vermögensminderung bzw. einen<br />
Vermögenszuwachs begründen (z. B. nutzungsrechte).<br />
5.3. Sonderausgaben mit Höchstbeträgen<br />
Dazu zählen:<br />
n Kirchenbeiträge<br />
n private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger<br />
5.3.1. Kirchenbeiträge<br />
Beiträge an anerkannte Kirchen und religionsgesellschaften können bis<br />
zu 200 € jährlich von der <strong>Steuer</strong> abgesetzt werden, sofern sie verpflichtend<br />
zu bezahlen sind.<br />
40 <strong>AK</strong>-Infoservice