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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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5.2. Sonderausgaben ohne Höchstbetrag<br />

Die folgenden Sonderausgaben können ohne Berücksichtigung des Sonderausgabenpauschales<br />

und eines höchstbetrages in voller höhe bei der<br />

anV abgeschrieben werden:<br />

n Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen<br />

pensionsversicherung und nachkauf von Schulzeiten<br />

n renten und dauernde lasten<br />

n <strong>Steuer</strong>beratungskosten<br />

5.2.1. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf<br />

von Schulzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung<br />

Versichern Sie sich in beitragsfreien Zeiträumen freiwillig in der pensionsversicherung<br />

weiter, oder kaufen Sie Schulzeiten für die pension nach,<br />

können Sie diese Beiträge in voller höhe bei der anV steuermindernd<br />

abschreiben.<br />

5.2.2. Renten und dauernde Lasten<br />

unter renten versteht man regelmäßig wiederkehrende leistungen, deren<br />

Dauer von dem eintritt eines unbestimmten ereignisses, vor allem dem<br />

tod einer person, abhängt (z. B. leib-, Schadens- oder unfallrenten).<br />

Während renten Geld oder andere vertretbare Sachen zum Inhalt haben,<br />

können dauernde lasten in leistungen anderer art bestehen. es muss<br />

sich um leistungen handeln, die eine Vermögensminderung bzw. einen<br />

Vermögenszuwachs begründen (z. B. nutzungsrechte).<br />

5.3. Sonderausgaben mit Höchstbeträgen<br />

Dazu zählen:<br />

n Kirchenbeiträge<br />

n private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger<br />

5.3.1. Kirchenbeiträge<br />

Beiträge an anerkannte Kirchen und religionsgesellschaften können bis<br />

zu 200 € jährlich von der <strong>Steuer</strong> abgesetzt werden, sofern sie verpflichtend<br />

zu bezahlen sind.<br />

40 <strong>AK</strong>-Infoservice

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