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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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2. rechtsmittel<br />

2.1 Berufung<br />

Sind Sie der Meinung, dass der vom Finanzamt erlassene einkommensteuerbescheid<br />

aufgrund Ihrer anV nicht richtig ist, weil z. B. Freibeträge<br />

oder absetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, dann können Sie das<br />

rechtsmittel der Berufung einlegen. Die Berufungsfrist beträgt ein Monat<br />

ab Zustellung des Bescheides. Die Berufung ist schriftlich beim Finanzamt,<br />

welches den Bescheid erlassen hat, oder über FinanzOnline einzubringen.<br />

unter anderem durch nichtberücksichtigung der von Ihnen geltend gemachten<br />

Freibeträge oder absetzbeträge, kann es auch zu einer nachzahlung<br />

kommen. Daher können Sie gleichzeitig mit der Berufung einen<br />

Antrag auf Aussetzung der Einhebung stellen. Das bedeutet, dass Sie<br />

den Betrag, der zu unrecht von Ihnen gefordert wird, nicht zuerst zahlen<br />

müssen und dann wieder zurückbekommen.<br />

Wird Ihrer Berufung jedoch nicht stattgegeben, so werden vom Finanzamt<br />

Aussetzungszinsen in höhe von 2,38% verrechnet. aussetzungszinsen<br />

unter 50 € werden nicht festgesetzt.<br />

Muster: Berufung wegen nicht berücksichtigter Werbungskosten<br />

und wegen nicht berücksichtigtem alleinverdienerabsetzbetrag<br />

herr Z. hat bei der anV den alleinverdienerabsetzbetrag, Sonderausgaben<br />

für Wohnraumschaffung in höhe von 2.780 € und Werbungskosten<br />

für Fortbildung in höhe von 550 € geltend gemacht.<br />

nach erhalt des einkommensteuerbescheides am 17. 5. bemerkt<br />

herr Z., dass die Sonderausgaben berücksichtigt wurden, die Werbungskosten<br />

und der alleinverdienerabsetzbetrag jedoch nicht.<br />

Weil herr Z. den alleinverdienerabsetzbetrag schon bei der laufenden<br />

Gehaltsabrechnung berücksichtigt bekommen hat, kommt<br />

es dadurch zu einer <strong>Steuer</strong>nachzahlung von 232,17 €. er wird daher<br />

eine Berufung nach folgendem Muster schreiben:<br />

88 <strong>AK</strong>-Infoservice

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