Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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1.3. Keine <strong>Steuer</strong>erklärungspflicht<br />
liegt der Gewinn Ihrer nebeneinkünfte unter 730 € jährlich, brauchen<br />
Sie keine einkommensteuererklärung abgeben.<br />
Übersteigt das Jahreseinkommen (lohnsteuerpflichtige einkünfte + nebeneinkünfte)<br />
nicht den Betrag von 12.000 € jährlich, besteht für Sie keine<br />
pflicht zur abgabe einer einkommensteuererklärung (siehe dazu aber<br />
auch das Kapitel „negativsteuer“).<br />
1.4. Einschleifregelung<br />
liegen Ihre nebeneinkünfte zwischen 730 € und 1.460 € jährlich, ist nicht<br />
der gesamte Zuverdienst steuerpflichtig. In dem Fall ist nur das Doppelte<br />
des 730 € übersteigenden Betrages steuerpflichtig.<br />
Beispiele:<br />
Jahresgewinn: 850 €<br />
850,00 € Gewinn<br />
- 730,00 € Jahresgrenze<br />
= 120,00 € x 2 = 240,00 €<br />
Versteuert werden in dem Fall 240,00 €.<br />
Jahresgewinn: 990 €<br />
990,00 € Gewinn<br />
- 730,00 € Jahresgrenze<br />
= 260,00 € x 2 = 520,00 €<br />
Versteuert werden in dem Fall 520,00 €.<br />
Jahresgewinn: 1.340 €<br />
1.340,00 € Gewinn<br />
- 730,00 € Jahresgrenze<br />
= 610,00 € x 2 = 1.220,00 €<br />
Versteuert werden in dem Fall 1.220,00 €.<br />
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