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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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1.3. Keine <strong>Steuer</strong>erklärungspflicht<br />

liegt der Gewinn Ihrer nebeneinkünfte unter 730 € jährlich, brauchen<br />

Sie keine einkommensteuererklärung abgeben.<br />

Übersteigt das Jahreseinkommen (lohnsteuerpflichtige einkünfte + nebeneinkünfte)<br />

nicht den Betrag von 12.000 € jährlich, besteht für Sie keine<br />

pflicht zur abgabe einer einkommensteuererklärung (siehe dazu aber<br />

auch das Kapitel „negativsteuer“).<br />

1.4. Einschleifregelung<br />

liegen Ihre nebeneinkünfte zwischen 730 € und 1.460 € jährlich, ist nicht<br />

der gesamte Zuverdienst steuerpflichtig. In dem Fall ist nur das Doppelte<br />

des 730 € übersteigenden Betrages steuerpflichtig.<br />

Beispiele:<br />

Jahresgewinn: 850 €<br />

850,00 € Gewinn<br />

- 730,00 € Jahresgrenze<br />

= 120,00 € x 2 = 240,00 €<br />

Versteuert werden in dem Fall 240,00 €.<br />

Jahresgewinn: 990 €<br />

990,00 € Gewinn<br />

- 730,00 € Jahresgrenze<br />

= 260,00 € x 2 = 520,00 €<br />

Versteuert werden in dem Fall 520,00 €.<br />

Jahresgewinn: 1.340 €<br />

1.340,00 € Gewinn<br />

- 730,00 € Jahresgrenze<br />

= 610,00 € x 2 = 1.220,00 €<br />

Versteuert werden in dem Fall 1.220,00 €.<br />

114 <strong>AK</strong>-Infoservice

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