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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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2.1.2. Berufung, wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt<br />

pflichtveranlagungsgründe siehe abschnitt I, 1.2. „Die pflichtveranlagung“.<br />

Muster: Berufung, weil keine pflichtveranlagung vorliegt<br />

herr e. hat die anV eingereicht und hatte keinerlei abschreibungen.<br />

es kommt zu einer <strong>Steuer</strong>nachzahlung in höhe von 75 €. pflichtveranlagungsgrund<br />

liegt keiner vor.<br />

name<br />

adresse<br />

<strong>Steuer</strong>nummer<br />

Sozialversicherungsnummer Datum<br />

Finanzamt<br />

adresse<br />

Betreff: einkommensteuerbescheid vom tt.MM.JJJJ<br />

Gegen den oben angeführten Bescheid erhebe ich innerhalb offener Frist<br />

und begründe dies wie folgt:<br />

92 <strong>AK</strong>-Infoservice<br />

B e r u f u n g<br />

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde mir für das Kalenderjahr<br />

JJJJ eine lohnsteuernachzahlung von 75,00 € vorgeschrieben. Da<br />

bei mir kein Grund zur pflichtveranlagung vorliegt, ziehe ich den antrag<br />

auf arbeitnehmerInnenveranlagung für das betreffende Kalenderjahr<br />

zurück.<br />

Ich beantrage die aufhebung des angefochtenen Bescheides.<br />

Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO<br />

Ich beantrage die aussetzung der einhebung des strittigen Betrages<br />

in höhe von 75,00 €.<br />

Mit freundlichen Grüßen

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