Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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2.1.2. Berufung, wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt<br />
pflichtveranlagungsgründe siehe abschnitt I, 1.2. „Die pflichtveranlagung“.<br />
Muster: Berufung, weil keine pflichtveranlagung vorliegt<br />
herr e. hat die anV eingereicht und hatte keinerlei abschreibungen.<br />
es kommt zu einer <strong>Steuer</strong>nachzahlung in höhe von 75 €. pflichtveranlagungsgrund<br />
liegt keiner vor.<br />
name<br />
adresse<br />
<strong>Steuer</strong>nummer<br />
Sozialversicherungsnummer Datum<br />
Finanzamt<br />
adresse<br />
Betreff: einkommensteuerbescheid vom tt.MM.JJJJ<br />
Gegen den oben angeführten Bescheid erhebe ich innerhalb offener Frist<br />
und begründe dies wie folgt:<br />
92 <strong>AK</strong>-Infoservice<br />
B e r u f u n g<br />
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde mir für das Kalenderjahr<br />
JJJJ eine lohnsteuernachzahlung von 75,00 € vorgeschrieben. Da<br />
bei mir kein Grund zur pflichtveranlagung vorliegt, ziehe ich den antrag<br />
auf arbeitnehmerInnenveranlagung für das betreffende Kalenderjahr<br />
zurück.<br />
Ich beantrage die aufhebung des angefochtenen Bescheides.<br />
Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO<br />
Ich beantrage die aussetzung der einhebung des strittigen Betrages<br />
in höhe von 75,00 €.<br />
Mit freundlichen Grüßen