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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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von Krankheiten (z. B. Impfungen) sowie für die erhaltung der Gesundheit,<br />

Verhütungsmittel, Kosten für eine Verjüngungskur, für eine Frischzellenbehandlung<br />

sowie für Schönheitsoperationen.<br />

liegt eine Krankheit vor, so können Sie folgende aufwendungen bei der<br />

anV geltend machen:<br />

n ausgaben zur linderung und heilung einer allergieerkrankung<br />

n arzt- und Krankenhaushonorare<br />

n Kosten für Medikamente und heilbehandlungen (auch homöopathische<br />

präparate!)<br />

n rezeptgebühr<br />

n Behandlungsbeiträge (einschließlich akupunktur und psychotherapie)<br />

n ausgaben für heilbehelfe (z. B. Sehbehelfe wie Brillen oder Kontaktlinsen,<br />

hörgeräte, prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, ...)<br />

n Fahrtkosten zum arzt oder ins Spital<br />

n Fahrtkosten der angehörigen im rahmen des Besuches der erkrankten<br />

person<br />

n aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn<br />

das Kind im Krankenhaus liegt<br />

n Zuzahlungen zu Kur-, rehabilitations- bzw. Krankenhausaufenthalten<br />

n Kosten der Zahnbehandlung bzw. für Zahnersatz (z. B. Zahnprothese,<br />

Brücke, Krone, aber nicht Mundhygiene)<br />

n Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation)<br />

7.2.2. Begräbniskosten<br />

Begräbniskosten sind dann absetzbar, wenn der aufwand nicht im Nachlassvermögen<br />

gedeckt ist. Der aufwand ist dann im nachlassvermögen<br />

gedeckt, wenn es aktivposten bei der Verlassenschaftsverhandlung gibt,<br />

die die Begräbniskosten ganz abdecken. Selbst wenn Sie im endeffekt<br />

nichts oder gar Schulden erben.<br />

Sind die Begräbniskosten nicht durch das nachlassvermögen gedeckt,<br />

können Sie<br />

n Kosten für ein würdiges Begräbnis bis zur höhe von 4.000 € und<br />

n Kosten für einen einfachen Grabstein bis zur höhe von 4.000 €<br />

bei der anV geltend machen. In ausnahmefällen können Sie auch darüber<br />

hinausgehende Kosten geltend machen, sofern diese zwangsläufig erwachsen<br />

sind. Dabei handelt es sich z. B. um erhöhte Überführungskos-<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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