Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Beispiel 2: herr W. ist arbeiter. er war vom 1. 1. – 31. 10. mit einem<br />
Monatslohn von 1.300 € beschäftigt und hat vom 1. 11. – 31. 12.<br />
arbeitslosengeld in höhe von 23,35 € pro tag bezogen.<br />
Bemessungsgrundlage laut lohnzettel (KZ 245) 10.764,00 €<br />
Dieser Betrag wird nun auf einen Jahresbetrag umgerechnet.<br />
365 Kalendertage im Jahr<br />
- 61 tage arbeitslosengeldbezug<br />
= 304 tage aktivbezug<br />
Die Bemessungsgrundlage laut lohnzettel (KZ 245) wird durch 304<br />
tage dividiert und auf ein Jahr (365 tage) hochgerechnet:<br />
10.764,00 €: 304 x 365 = 12.923,88 €. Von diesen hochgerechneten<br />
einkünften wird nun die <strong>Steuer</strong> ermittelt.<br />
Bemessungsgrundlage der hochgerechneten einkünfte 12.923,88 €<br />
- Werbungskostenpauschale 132,00 €<br />
- Sonderausgabenpauschale 60,00 €<br />
= Jahresbemessungsgrundlage 12.731,88 €<br />
(12.731,88-11.000) x 5.110<br />
14.000<br />
632,14 €<br />
= <strong>Steuer</strong> vor abzug der absetzbeträge 632,14 €<br />
- arbeitnehmerabsetzbetrag 54,00 €<br />
- Verkehrsabsetzbetrag 291,00 €<br />
= <strong>Steuer</strong> nach abzug der absetzbeträge 287,14 €<br />
Im nächsten Schritt wird errechnet, wie viel die <strong>Steuer</strong> in prozent der<br />
hochgerechneten Jahresbemessungsgrundlage ausmacht:<br />
287,14 x 100 : 12.731,88 = 2,26%. Mit dem soeben ermittelten prozentsatz<br />
wird das tatsächlich erzielte einkommen besteuert.<br />
Bemessungsgrundlage der tatsächlichen einkünfte 10.764,00 €<br />
- Werbungskostenpauschale 132,00 €<br />
- Sonderausgabenpauschale 60,00 €<br />
= Jahresbemessungsgrundlage 10.572,00 €<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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