Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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2.2. Seite 2<br />
hier ist die anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden<br />
Stellen (pensionsversicherung, Betriebspension, pensionskasse), von denen<br />
Sie im betreffenden Kalenderjahr lohn/Gehalt oder pension bezogen<br />
haben, anzuführen.<br />
nicht anzuführen sind:<br />
n Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld von<br />
der Krankenkasse)<br />
n Bezüge aufgrund eines Dienstleistungsschecks<br />
n arbeitslosenunterstützung, notstandshilfe<br />
n Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete<br />
n entschädigungen für truppen-, Kader- oder Waffenübungen<br />
n Bezüge aus dem Insolvenz-entgelt-Fonds<br />
n rückerstattete pflichtbeiträge aus der Sozialversicherung<br />
n Bezüge von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld<br />
n Bezüge aus freien Dienstverträgen<br />
Beispiele<br />
Frau S. war im vergangenen Kalenderjahr bis 30. 4. in Karenz und hat<br />
Kinderbetreuungsgeld bezogen. Danach hat sie vom 1. 5. bis 31. 8.<br />
bei Firma X gearbeitet, vom 1. bis 30. 9. war sie arbeitslos und ab<br />
1. 10. durchgehend bis zum ende des Kalenderjahres bei Firma Y.<br />
Im Formular sind 2 (Firma X und Firma Y) bezugsauszahlende Stellen<br />
einzutragen.<br />
herr D. hat im vergangenen Kalenderjahr eine pension von der<br />
pensionsversicherungsanstalt bezogen und eine pension aus einer<br />
pensionskasse. Die pensionen wurden schon während des Jahres<br />
gemeinsam versteuert, daher ist bei der anzahl der bezugsauszahlenden<br />
Stellen im Formular 1 bezugsauszahlende Stelle einzutragen.<br />
12 <strong>AK</strong>-Infoservice