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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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2.2. Seite 2<br />

hier ist die anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden<br />

Stellen (pensionsversicherung, Betriebspension, pensionskasse), von denen<br />

Sie im betreffenden Kalenderjahr lohn/Gehalt oder pension bezogen<br />

haben, anzuführen.<br />

nicht anzuführen sind:<br />

n Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld von<br />

der Krankenkasse)<br />

n Bezüge aufgrund eines Dienstleistungsschecks<br />

n arbeitslosenunterstützung, notstandshilfe<br />

n Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete<br />

n entschädigungen für truppen-, Kader- oder Waffenübungen<br />

n Bezüge aus dem Insolvenz-entgelt-Fonds<br />

n rückerstattete pflichtbeiträge aus der Sozialversicherung<br />

n Bezüge von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld<br />

n Bezüge aus freien Dienstverträgen<br />

Beispiele<br />

Frau S. war im vergangenen Kalenderjahr bis 30. 4. in Karenz und hat<br />

Kinderbetreuungsgeld bezogen. Danach hat sie vom 1. 5. bis 31. 8.<br />

bei Firma X gearbeitet, vom 1. bis 30. 9. war sie arbeitslos und ab<br />

1. 10. durchgehend bis zum ende des Kalenderjahres bei Firma Y.<br />

Im Formular sind 2 (Firma X und Firma Y) bezugsauszahlende Stellen<br />

einzutragen.<br />

herr D. hat im vergangenen Kalenderjahr eine pension von der<br />

pensionsversicherungsanstalt bezogen und eine pension aus einer<br />

pensionskasse. Die pensionen wurden schon während des Jahres<br />

gemeinsam versteuert, daher ist bei der anzahl der bezugsauszahlenden<br />

Stellen im Formular 1 bezugsauszahlende Stelle einzutragen.<br />

12 <strong>AK</strong>-Infoservice

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