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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Sind Sie Grenzgänger, haben Sie einen ausländischen arbeitgeber ohne<br />

Betriebssitz in Österreich, sind Sie bei einer Botschaft beschäftigt oder<br />

beziehen eine ausländische pension, ist hier anzugeben welchen der genannten<br />

Bezüge Sie erhalten.<br />

Sollte Ihr arbeitgeber keine lohnbescheinigung (Formular l17) an das österreichische<br />

Finanzamt übermitteln, so müssen Sie dieses Formular der<br />

Veranlagung ausgefüllt beilegen. Die anzahl der beigelegten Formulare ist<br />

einzutragen.<br />

5.2. Seite 2<br />

hier sind die ausländischen einkünfte anzugeben, die in Österreich steuerbefreit<br />

sind, aber progressionserhöhend wirken.<br />

Sofern Ihnen von Ihren auslandsbezügen lohnsteuer abgezogen worden<br />

ist, ist diese an dieser Stelle im Formular anzuführen.<br />

26 <strong>AK</strong>-Infoservice

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