Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Sind Sie Grenzgänger, haben Sie einen ausländischen arbeitgeber ohne<br />
Betriebssitz in Österreich, sind Sie bei einer Botschaft beschäftigt oder<br />
beziehen eine ausländische pension, ist hier anzugeben welchen der genannten<br />
Bezüge Sie erhalten.<br />
Sollte Ihr arbeitgeber keine lohnbescheinigung (Formular l17) an das österreichische<br />
Finanzamt übermitteln, so müssen Sie dieses Formular der<br />
Veranlagung ausgefüllt beilegen. Die anzahl der beigelegten Formulare ist<br />
einzutragen.<br />
5.2. Seite 2<br />
hier sind die ausländischen einkünfte anzugeben, die in Österreich steuerbefreit<br />
sind, aber progressionserhöhend wirken.<br />
Sofern Ihnen von Ihren auslandsbezügen lohnsteuer abgezogen worden<br />
ist, ist diese an dieser Stelle im Formular anzuführen.<br />
26 <strong>AK</strong>-Infoservice