Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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1.1.1. Pauschale Betriebsausgaben<br />
Sollten Sie keine Belege über Ihre ausgaben haben, können Sie anstelle<br />
der tatsächlichen Betriebsausgaben auch das sogenannte Betriebsausgabenpauschale<br />
geltend machen. Bei einnahmen aus unterrichtender,<br />
schriftstellerischer, wissenschaftlicher, vortragender und erziehender tätigkeit<br />
oder bei einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen<br />
Beratungstätigkeit, beträgt das Betriebsausgabenpauschale 6% (max.<br />
13.200 €) der Einnahmen. Bei allen anderen einkünften beträgt das Betriebsausgabenpauschale<br />
12% (max. 26.400 €) der Einnahmen.<br />
Zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale können Sie nur ausgaben für<br />
den eingang an Waren, rohstoffen, halberzeugnissen, hilfsstoffen und<br />
Zutaten sowie ausgaben für löhne (einschließlich lohnnebenkosten) und<br />
für aufträge (z. B. aufgrund von Werkverträgen) als Betriebsausgaben absetzen.<br />
Weiters können Sie auch die Sozialversicherungsbeiträge neben dem<br />
Betriebsausgabenpauschale steuermindernd geltend machen.<br />
es ist möglich zwischen Betriebsausgabenpauschale und Geltendmachung<br />
der tatsächelichen Kosten zu wechseln. entscheiden Sie sich für<br />
einen Wechsel, sind Sie zumindest fünf Jahre daran gebunden.<br />
Der einkommensteuererklärung ist das Formular e 1a beizulegen. Durch<br />
diese Beilage wird dem Finanzamt erklärt wie Sie den Gewinn ermittelt<br />
haben.<br />
110 <strong>AK</strong>-Infoservice