Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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Müssen Sie bestimmte Wegstrecken zwischen Wohnung und einstiegstelle<br />
des Werkverkehrs zurücklegen, so ist die Wegstrecke zwischen<br />
Wohnung und einstiegstelle gleich zu behandeln, wie die Wegstrecke<br />
Wohnung – arbeitsstätte. erfüllen Sie also dadurch die Voraussetzungen<br />
für das kleine oder große pendlerpauschale, können Sie das pendlerpauschale<br />
als Werbungskosten geltend machen.<br />
6.2.1.6. Wo beantragen Sie das Pendlerpauschale?<br />
Das pendlerpauschale können Sie mit dem Formular l 34 – erhältlich<br />
am Finanzamt oder im Internet unter https://www.bmf.gv.at – bei Ihrem<br />
arbeitgeber beantragen, oder im nachhinein als Werbungskosten in der<br />
anV beim Finanzamt.<br />
6.2.2. Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden<br />
und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge<br />
Wird Ihnen der Gewerkschaftsbeitrag gleich vom arbeitgeber einbehalten,<br />
brauchen Sie ihn nicht mehr ins anV-Formular einzutragen. Zahlen Sie jedoch<br />
den Gewerkschaftsbeitrag direkt an Ihre Gewerkschaft, können Sie<br />
ihn bei der anV geltend machen.<br />
unter Beiträgen zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen versteht<br />
man beispielsweise Beiträge zum Seniorenbund oder pensionistenverband.<br />
6.2.3. Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung<br />
sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige<br />
Sie sind dann geringfügig beschäftigt, wenn Sie im Monat nicht mehr als<br />
374,02 € (Geringfügigkeitsgrenze <strong>2011</strong>) verdienen. Bis zu dieser Grenze<br />
werden vom arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.<br />
haben Sie jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreiten<br />
mit Ihren Gesamtbezügen die Geringfügigkeitsgrenze, schreibt Ihnen<br />
die Krankenkasse nachträglich Sozialversicherungsbeiträge (14,15% für<br />
angestellte, 14,70% für arbeiter) vor. Genauso verhält es sich, wenn Sie<br />
neben einer voll versicherungspflichtigen, noch zusätzlich einer geringfügigen<br />
Beschäftigung nachgehen.<br />
Da es sich hierbei um pflichtbeiträge zur Sozialversicherung handelt, können<br />
Sie die Beiträge im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten bei der<br />
anV geltend machen.<br />
46 <strong>AK</strong>-Infoservice