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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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Müssen Sie bestimmte Wegstrecken zwischen Wohnung und einstiegstelle<br />

des Werkverkehrs zurücklegen, so ist die Wegstrecke zwischen<br />

Wohnung und einstiegstelle gleich zu behandeln, wie die Wegstrecke<br />

Wohnung – arbeitsstätte. erfüllen Sie also dadurch die Voraussetzungen<br />

für das kleine oder große pendlerpauschale, können Sie das pendlerpauschale<br />

als Werbungskosten geltend machen.<br />

6.2.1.6. Wo beantragen Sie das Pendlerpauschale?<br />

Das pendlerpauschale können Sie mit dem Formular l 34 – erhältlich<br />

am Finanzamt oder im Internet unter https://www.bmf.gv.at – bei Ihrem<br />

arbeitgeber beantragen, oder im nachhinein als Werbungskosten in der<br />

anV beim Finanzamt.<br />

6.2.2. Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden<br />

und Interessenvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge<br />

Wird Ihnen der Gewerkschaftsbeitrag gleich vom arbeitgeber einbehalten,<br />

brauchen Sie ihn nicht mehr ins anV-Formular einzutragen. Zahlen Sie jedoch<br />

den Gewerkschaftsbeitrag direkt an Ihre Gewerkschaft, können Sie<br />

ihn bei der anV geltend machen.<br />

unter Beiträgen zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen versteht<br />

man beispielsweise Beiträge zum Seniorenbund oder pensionistenverband.<br />

6.2.3. Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung<br />

sowie Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige<br />

Sie sind dann geringfügig beschäftigt, wenn Sie im Monat nicht mehr als<br />

374,02 € (Geringfügigkeitsgrenze <strong>2011</strong>) verdienen. Bis zu dieser Grenze<br />

werden vom arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.<br />

haben Sie jedoch mehrere geringfügige Beschäftigungen und überschreiten<br />

mit Ihren Gesamtbezügen die Geringfügigkeitsgrenze, schreibt Ihnen<br />

die Krankenkasse nachträglich Sozialversicherungsbeiträge (14,15% für<br />

angestellte, 14,70% für arbeiter) vor. Genauso verhält es sich, wenn Sie<br />

neben einer voll versicherungspflichtigen, noch zusätzlich einer geringfügigen<br />

Beschäftigung nachgehen.<br />

Da es sich hierbei um pflichtbeiträge zur Sozialversicherung handelt, können<br />

Sie die Beiträge im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten bei der<br />

anV geltend machen.<br />

46 <strong>AK</strong>-Infoservice

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